Seit dem 30.07.2022 ist es aufgrund einer Anpassung der NELEV (§2 (2b)) möglich, dass Erzeugungsanlagen zwischen 135 und 950 kW ein vorläufiger Netzanschluss auf Basis des sogenannten „Anlagenzertifikates B unter Auflage“ gewährt wird. M.O.E. hat hierfür alle erforderlichen Prozesse angepasst und bietet das Verfahren auf Wunsch bei Anlagen an, die noch nicht alle Nachweise zur Umsetzung der Anforderungen aus der VDE-AR-N 4110:2018 erbracht haben. Anschlussnehmer haben somit zukünftig die Wahl zwischen dem regulären Zertifizierungsverfahren nach Kap. 11.4.24 der VDE-AR-N 4110 und dem Verfahren unter Auflage.

Seit Anwendungspflicht der VDE-AR-N 4110:2018 ist für alle Erzeugungsanlagen ab einer Einspeiseleistung von 135 kW vor deren Inbetriebnahme ein Anlagenzertifikat vorzulegen (zuvor 1 MVA). Dies führte dazu, dass viele Anschlussnehmer mit einem für Sie unbekannten Zertifizierungsverfahren konfrontiert wurden. Um die Inbetriebnahmen dieser Anlagen bei Nicht-Vorhandensein aller erforderlichen Nachweise nicht zu gefährden, hat der Gesetzgeber die NELEV derart angepasst, dass die Nachweise zur Einhaltung aller Anforderungen spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme vollständig vorliegen müssen (mit Ausstellung der EZA-Konformitätserklärung).

Sollte die EZA-Konformitätserklärung inkl. aller Nachweise nicht rechtzeitig beim Netzbetreiber eingereicht werden, muss dieser die Erzeugungsanlage vom Netz trennen. Aus diesem Grund empfiehlt M.O.E., die Auflagen im Anlagenzertifikat B gering zu halten und mögliche Probleme nicht ans Fristende zu verschieben.

Wichtig: zentrale Prüfpunkte zu den Themen Schutz, Regelung, Einspeiseleistung sowie Vorhandensein von Einheitenzertifikaten müssen auch beim Anlagenzertifikat B unter Auflage nachgewiesen sein. Andernfalls kann die Zertifizierungsstelle auch kein Anlagenzertifikat unter Auflage ausstellen. Weitere Details zu den Mindestnachweisen können Sie der VDE FNN Information „Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“, Juli 2022, entnehmen. Diese ist kostenlos auf der Homepage des VDE FNN erhältlich.

Bei Fragen zu dem neuen Verfahren kommen Sie gerne auf uns zu.