Anpassung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)

Aktueller Stand

Bisher hat die Systemstabilitätsverordnung nur eine Gültigkeit für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (PV). Die Nachrüstung der Frequenzeinstellungen für bestehende Photovoltaikanlagen soll 2015 überwiegend abgeschlossen sein.

Nun sollen auch Windenergieanlagen (WEA), Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen sowie kleine Wasserkraftwerke mit in die Systemstabilitätsverordnung einbezogen werden, da diese ebenfalls kritische Frequenzeinstellungen aufweisen. Die Bundesregierung hat die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) überarbeitet und am 13.03.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist die angepasste Verordnung am 14.03.2015 in Kraft getreten.

Inzwischen haben die Übertragungsnetzbetreiber die neuen Frequenzeinstellwerte für die einzelnen Erzeugungseinheiten festgelegt. Diese hängen von der Postleitzahl in den Anlagenstammdaten des Anschluss-Netzbetreibers ab und können auf der Seite zur SysStabV der vier Übertragungsnetzbetreiber eingesehen werden.

Warum ist die Anpassung der SysStabV wichtig?

Die für die Systemstabilität maßgebliche Größe ist die Netzfrequenz von 50 Hz. Kleine Abweichungen um diesen Wert sind unproblematisch und normal. Kritisch wird es nur, wenn die Netzfrequenz deutlich über oder unter dem Nennwert von 50 Hz liegt. Diese problematischen Abweichungen treten in Folge von ungleichem Verhältnis zwischen Erzeugung und Verbrauch im Stromnetz auf. Bei vielen bestehenden Erzeugungseinheiten ist der Entkupplungsschutz auf 49,5 Hz (untere Grenze) und 50,5 Hz (obere Grenze) eingestellt. Speziell die Abschaltung der Anlagen bei einer Netzfrequenz von 49,5 Hz ist kritisch, da die Unterfrequenz bereits durch ein Unterangebot von elektrischer Leistung im Netz entsteht („49,50-Hertz-Problematik“). Im Extremfall schalten sich somit mehrere Gigawatt an Leistung aus regenerativen Stromerzeugern abrupt ab. Der dadurch verursachte Leistungssprung könnte durch die europaweit vorgehaltene Primärregelleistung nicht mehr kompensiert werden. Diese systemstabilitätsgefährdende Situation kann zu weiträumigen Stromausfällen führen.

Durch eine Erweiterung des möglichen Frequenzbereichs der dezentralen Erzeugungsanlagen wird die Netzstabilität und Versorgungssicherheit erhöht. Ausführliche Informationen zum Hintergrund dieser Problematik finden Sie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten Studie „Entwicklung einer Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über-und Unterfrequenz“.

Wer ist betroffen?

Die Nachrüstung von Bestandsanlagen im Sinne der SysStabV gilt für Erzeugungsanlagen von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung. Folgende Bestands­anlagen sind in der Regel von der Nachrüstung betroffen:

  • Im Hoch- und Höchstspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.09.2004
  • Im Mittelspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.01.2009
  • Im Niederspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.12.2012

Weitere Informationen zu den betroffenen Erzeugungsanlagen können der Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung (Drucksache 624/14) entnommen werden, online erhältlich unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0601-0700/0624-14.html

Unsere Dienstleistung für Sie

M.O.E. hat die Anpassung der Systemstabilitätsverordnung begleitet und ist daher als Servicedienstleister mit den Anforderungen und dem Bedarf an Nachrüstungen bestens vertraut. Darüber hinaus verfügt M.O.E. durch die mehr als tausendfache Prüfung der Altanlagenumrüstung seit 2009 über die erforderliche Erfahrung im entsprechenden Bereich der Umrüstung von Bestandsanlagen. Unser Service für Sie umfasst folgende Aspekte in Bezug auf die Umrüstung gemäß SysStabV:

  • Übernahme der Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie die Bearbeitung der notwendigen Formulare.
  • Übernahme der Kommunikation mit dem Hersteller, sofern dies gewünscht und möglich ist

  • Begleiten der Umrüstung. Hierzu gehört die Kontrolle von Unterlagen, damit der Nachrüstprozess reibungslos und erfolgreich verläuft.

  • Erbringung und Bestätigung der erfolgten Nachrüstmaßname. Hierzu wird dem zuständigen Netzbetreiber eine Nachrüs­tung­s­bestätigung übersandt.

  • Auf Wunsch können wir auch ein Prüfprotokoll erstellen, dass Sie von der Pflicht entbindet, im Rahmen der Qualitätskontrolle Zugang zu Ihrer Anlage zu gewähren.

Für welche Erzeugungsanlage benötigen Sie eine Umrüstung gemäß SysStabV?

  • Windkraftanlagen

  • Wasserkraftanlagen

Über Moeller Operating Engineering

Wir sind Ihre Zertifizierungs- und Inspektionsstelle im Bereich der Erneuerbaren Energien und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert.

Insbesondere sind wir im Bereich der Netzanbindung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie von Blockheiz­kraftwerken tätig.

Die FGW-Richtlinien TR3, TR4 und TR8, Gesetze (EEG und EnWG), Rechtsverordnungen und die Netzanschluss­regeln werden von Mitarbeitern der M.O.E. GmbH seit über 20 Jahren professionell und erfolgreich begleitet.

Des Weiteren umfassen unsere Dienstleis­tungen:

  • Einheiten- und Komponentenzertifizierung
  • Anlagenzertifizierung und die dazugehörige EZA- Konformitätserklärung
  • Schutzprüfungen, sowohl an der Erzeugungs­einheit als auch am Netzverknüpfungspunkt (NVP)
  • Oberschwingungs­messungen am NVP

  • Inspektionen gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) am NVP

  • Wiederkehrende SDL Prüfung

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Moeller Operating Engineering GmbH  (M.O.E.)

Kirchhoffstraße 1
25524 Itzehoe
Tel. +49 (0) 4821 / 6453 100
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Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.