
Betreiber von Erzeugungsanlagen sind dazu verpflichtet, den Netz- und Anlagenschutz regelmäßig zu prüfen. Die wiederkehrende Schutzprüfung stellt sicher, dass Ihre Anlage den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers dauerhaft entspricht und sich bei Netzstörungen sicher und regelkonform verhält. Eine nicht durchgeführte Prüfung kann zur Abschaltung durch den Netzbetreiber, Verlust der Einspeisevergütung oder Haftungsrisiken führen.
Die Prüfung überprüft alle Schutzfunktionen und Schutzeinstellungen am Netzanschlusspunkt oder der Erzeugungseinheit:
Das vorgeschriebene Prüfintervall beträgt maximal vier Jahre.

Henning Hinrichs
Abteilungsleiter Inspektion Elektrik
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Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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