Die M.O.E. GmbH ist seit dem 09. April 2018 berechtigt, das FGW-Konformitätssiegel für die Vermessung der Schallemissionswerte von Windenergieanlagen nach der Technischen Richtlinie FGW (Teil 1) zu verwenden. M.O.E erhielt die Berechtigung zum Führen des Siegels gegen Nachweis entsprechender Qualitätsmerkmale. Das Konformitätssiegel dient unabhängigen Messinstituten, die Qualität Ihrer Arbeit hervorzuheben. Zu diesem Zweck wird das Siegel unter Prüfberichte gesetzt. Die berechtigen Messinstitute werden darüber hinaus auf der Internetseite der FGW veröffentlicht.

Torben Arndt, Leiter Abteilung Akustik bei M.O.E., sagt zum Erhalt: „Mit dem Siegel erhalten wir einen weiteren Nachweis für unsere hochwertige Arbeit im Rahmen der Vermessung von Schallemissionen an Windenergieanlagen. Unsere Kunden können sich auf die hohe MOE-Qualität verlassen“.

M.O.E. ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und benannte Messstelle nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur akustischen Vermessung von Windenergieanlagen. Mehr zum Thema „Akustische Messungen“ erfahren Sie hier.

18.04.2018