Sehr geehrte Kunden,

wir hoffen Sie sind alle erholsam ins neue Jahr gerutscht und haben den ersten Monat des neuen Jahres gut überstanden. In diesem Newsletter möchten wir Sie über die folgenden Themen informieren:

Inhalt:

  1. Zeitplan TR8 Rev 6.
  2. Feste Wirkleistungsbegrenzung von EZA
  3. Positionspapier Bundesnetzagentur zu den technischen Vorgaben nach § 6 Abs. 2 EEG 2012
  4. Herstellererklärung zum EZA-Regler
  5. Kundenseminare „Anlagenzertifizierung“ bei M.O.E.
  6. Neue Mitarbeiter

Zu 1.) Zeitplan TR8 Rev. 6

Zum 01.01.2013 ist die 4. Ergänzung zur BDEW Richtlinie in Kraft getreten. Das Erscheinen der Ergänzung ebnet nun den Weg für die Revision 6 der TR8, welche bereits in den Startlöchern steht. Aufgrund einiger Veränderungen durch die 4. Ergänzung und die anstehende Zertifizierung von BHKW´s stehen noch einige Kommentare zur Diskussion und Einarbeitung. Es ist geplant die TR8 Revision 6 zum 1. April 2013 erscheinen zu lassen.

Zu 2.) Feste Wirkleistungsbegrenzung von EZA

Für alle Anlagen die ab dem 01.01.2012 in Betrieb gegangen sind ist eine flexible Wirkleistungsreduzierung zu Gunsten der Blindleistungseinspeisung ab einer Spannung von 0,95 UN nicht mehr zulässig. Die Anlage muss fest in ihrer Wirkleistung begrenzt werden. Bitte beachten Sie dies in Ihrer Planung! Wir möchten hier aber auch die Gelegenheit nutzen darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht mit dem Netzbetreiber eine andere Fahrweise, z.B. Wirkleistungsreduzierung nur wenn Blindleistung gefordert wird, abzusprechen.

Zu 3.) Positionspapier Bundesnetzagentur zu den technischen Vorgaben nach § 6 Abs. 2 EEG 2012

Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2012 ein Positionspapier zu den technischen Vorgaben bei Fernsteuerung herausgegeben. Dabei stand die Frage im Vordergrund, welche Technik bei welcher Anlagengröße gerechtfertigt ist. Die Bundesnetzagentur vertritt dabei die Auffassung, dass bei PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung von 100 kW nur einfache Technologie wie beispielsweise Rundsteuertechnik gefordert werden kann. Bei allen größeren Anlagen hält sie eine Fernwirktechnik für gerechtfertigt.

Zu 4.) Herstellererklärung EZA-Regler

Seit dem 01.07.2012 müssen für EZA-Regler Herstellererklärungen vorgelegt werden, die die wesentlichen Funktionen und Schnittstellen des Reglers beschreiben. Bitte sprechen Sie Ihren Hersteller frühzeitig auf diese Erklärung an und reichen Sie sie mit den weiteren Unterlagen zur Anlagenzertifizierung ein. Wir stellen Ihnen gerne eine Wordvorlage gemäß FGW TR 8 Rev. 05 auf Anfrage zu Verfügung.

Zu 5.) Kundenseminare „Anlagenzertifizierung“ bei M.O.E.

Am 06.03.2013 wird das nächste Seminar zum Thema „Anlagenzertifizierung von erneuerbaren Erzeugern am Mittelspannungsnetz“ mit dem Schwerpunkt Photovoltaik stattfinden. Dieses Seminar ist für unsere Kunden kostenlos und wird von 9 Uhr bis 16:15 Uhr in den Räumlichkeiten der M.O.E. GmbH stattfinden. M.O.E. wird Ihnen dieses Seminar jeden 1. Mittwoch im Monat anbieten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Anfragen und Anmeldungen unter info@moe-service.com.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Zu 6.) Vorstellung neuer Kollegen

Bereits zum 1. Januar 2013 durften wir einen neuen Kollegen in unserem Team begrüßen. Tobias Busboom ist bereits seit einigen Jahren im Wind-Bereich der M.O.E. tätig und wir freuen uns, dass er nun die Photovoltaik-Gruppe unterstützen wird. Mitte Februar verstärkt sich unser Team erneut um einen Mitarbeiter und zwei Studenten, damit vergrößert sich das PV-Team von M.O.E auf insgesamt 16 Kollegen/innen.

Es grüßt Sie herzlich Ihre PV-Abteilung von M.O.E.!

M.O.E. (Moeller Operating Engineering GmbH) E-Mail: info@moe-service.com
Tel.: + 49 4821 40 636 0 Fraunhoferstraße 3
Fax.: +49 4821 40 636 40 D-25524 Itzehoe