Newsletter Einheiten- und Anlagenzertifizierung
Verbrennungskraftmaschinen

Sehr geehrte Kunden,

das M.O.E. Team wünscht ihnen einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Seit dem 01.01.2014 ist die Zertifizierung für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen Pflicht. Es erreichen uns zunehmend Anfragen bzgl. Auslegung und Anwendbarkeit der Richtlinien. Im aktuellen Newsletter möchten wir die häufigsten Fragen zusammentragen. Zudem möchten wir sie auf unseren Workshop aufmerksam machen, sowie über Anpassung unserer Struktur informieren.

Themen in diesem Newsletter:

  1. Statischer Betrieb im Spannungsband 90% UN bis 110% UN am Netzverknüpfungspunkt
  2. Neuanschluss von gebrauchten BHKWs
  3. Aktuelles aus den Richtlinien und Arbeitskreisen
  4. Wichtige Fristen
  5. Workshop Anlagen- und Einheitenzertifizierung
  6. Neue Abteilung bei M.O.E.

1. Statischer Betrieb im Spannungsband 90% UN bis 110% U N am Netzverknüpfungspunkt

Gemäß 4. Ergänzung zur BDEW Richtlinie muss eine Erzeugungsanlage innerhalb des Spannungsbandes zwischen 90% UN bis 110% UN am Netzverknüpfungspunkt (NVP) statisch betrieben werden können. Innerhalb dieser Grenzen darf es nicht zu einer Trennung vom Netz Aufgrund der Eigenschutzparameter kommen. Zudem muss in diesem Band der Blindleistungsbereich zwischen 0,95 untererregt und 0,95 übererregt zur Verfügung gestellt werden können. Erst unterhalb einer Spannung von 0,95 UN am NVP darf die Anlage Wirkleistung zu Gunsten der Blindleistung reduzieren. Damit diese Anforderung am NVP eingehalten werden können, muss das einzelne BHKW, die Erzeugungseinheit, einen etwas größeren Stellbereich aufweisen um Probleme bei der Anlagenzertifizierung zu vermeiden. Unsere Erfahrung aus der Anlagenzertifizierung lassen wir in die Einheitenzertifizierung einfließen. Daher fragen wir bei der Einheitenzertifizierung einen statischen Betrieb im Spannungsband zwischen 85% UN und 115% UN an den EZE-Klemmen ab. Aufgrund von z.B. Transformatoren und Kabeln und Wirk- bzw. Blindleistungseinspeisung ist eine Spannungsanhebung, bzw. eine Absenkung zwischen NVP und EZE-Klemmen von bis zu 5% (Erfahrungswert) möglich. Um spätere Probleme in der Anlagenzertifizierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen Ihre Maschinen entsprechend auszulegen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

2. Neuanschluss von gebrauchten BHKWs

Zunehmend erreicht uns die Frage ob auch für gebrauchte BHKWs, welche an einen neuen Standort
versetzt werden, die Zertifizierungspflicht nach BDEW Richtlinie gilt.
Gemäß BDEW Richtlinie 2008 inkl. deren 4. Ergänzung fällt jede Erzeugungseinheit mit
Verbrennungskraftmaschinen unter die Pflicht einer Einheiten- bzw. Anlagenzertifizierung, sofern die
Antragsunterlagen für den Netzanschluss nach dem 31.12.2013 vollständig beim Netzbetreiber
vorlagen. Demnach fallen auch gebrauchte BHKWs, welche an einem neuen Standort installiert
werden und somit einen neuen Netzanschlussvertrag erhalten, unter die Zertifizierungspflicht gemäß
BDEW Richtlinie. Da es sich bei der BDEW Richtlinie nicht um einen Gesetzestext handelt, kann der
Netzbetreiber von der Richtlinie abweichen. Er ist jedoch genau wie M.O.E. der Gleichbehandlung
der Einspeiser verpflichtet. Haben Sie ein gebrauchtes BHKW, welches an einem neuen
Netzanschlusspunkt aufgestellt werden soll, empfehlen wir das Gespräch mit dem Netzbetreiber
frühzeitig zu suchen und die Fragestellung der Zertifizierung zu klären. Unsere Mitarbeiter stehen
Ihnen gerne für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

3. Aktuelles aus den Richtlinien und Arbeitskreisen

Die nächste AK VKM Sitzung bei der Fördergesellschaft Windenergie e. V. (FGW) findet im Februar
statt. Unter anderem befasst sich der AK VKM derzeit mit den folgenden Themen:

1. Zertifizierung von Notstromaggregaten im Netzparallelbetrieb:
Derzeit wird ein Textentwurf erarbeitet, welcher in die neue Revision der FGW TR8 einfließen soll. In diesem wird geklärt, wie das Verhalten von Notstromaggregaten zu bewerten ist, welche auch netzparallel betrieben werden. Dieser Entwurf wird auch dem BDEW vorgelegt.

2. AG VKM Modelle
Gerade die Modellierung der BHKW-Typen und die Validierung nach TR4 anhand der Messergebnisse stellt immer wieder ein wichtiges Thema dar. Bis zum 17.01.2014 konnten Validierungsergebnisse beim VDMA eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wird in der FGW die derzeitige Fragestellung der Übertragbarkeit der LVRT-Ergebnisse diskutiert. Ggf. werden hieraus Änderungen in den Richtlinien (insbesondere der die Modelle betreffenden FGW TR 4) erfolgen, wir halten Sie auf dem Laufenden.

3. Anlagenzertifizierungsverfahren für EZA mit Verbrennungskraftmaschinen
In der aktuellen Rev. 06 der FGW TR8, welches die Prüfvorschrift für die Einheiten- und Anlagenzertifizierung darstellt, ist das Verfahren für die Anlagenzertifizierung von EZA mit Verbrennungskraftmaschinen noch nicht spezifiziert. Dieses ist mit der nächsten Revision 7 geplant und momentan in der Bearbeitung. Der AK VKM hat den Textentwurf für die Anlagenzertifizierung fertiggestellt und dem AK TR 8 zur Abstimmung zur Verfügung gestellt.

4. Wichtige Fristen

Grundsätzlich gilt für Anlagen mit Verbrennungskraftmaschinen die ins Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers einspeisen ab dem 01.01.2014 eine Zertifizierungspflicht. Die 4. Ergänzung zur BDEW Richtlinie empfiehlt allerdings eine Nachreichfrist bis zum 31.12.2014, sofern die Beauftragung der Zertifizierung nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Auftragsbestätigung der Zertifizierungsstelle erfolgen. Die Umsetzung aller relevanten technischen Anschlussbedingungen, die in den Zertifikaten nachgewiesen werden müssen, ist vom Anlagenbetreiber zu gewährleisten. Ferner erklärt der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber schriftlich, dass er die Zertifikate – einschließlich der Konformitätserklärung – unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2014, nachreicht. Mit der Konformitätserklärung wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage auch gemäß dem Anlagenzertifikat errichtet wurde.
Sollte der jeweilige Anlagenbetreiber für diese Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen am 01. Januar 2015 noch keine Zertifikate beim zuständigen Netzbetreiber vorgelegt haben, und sollten diese Anlagen die Anforderungen der BDEW Richtlinie nicht erfüllen, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Trennung dieser Erzeugungsanlagen vom Netz zu verlangen oder die Trennung dieser Anlagen vom Netz selber vorzunehmen.

Allgemeiner Hinweis:
Um ein Anlagenzertifikat erstellen zu können wird ein Einheitenzertifikat benötigt. Informieren sie sich bitte rechtzeitig ob der von Ihnen beauftragte Hersteller für die geplante Einheit ein Zertifikat vorweisen kann.

5. Workshop Anlagen- und Einheitenzertifizierung

Nach einer längeren Pause möchten wir Ihnen wieder die Möglichkeit geben an unseren Kundenseminaren zum Thema „Anlagenzertifizierung von erneuerbaren Erzeugern am Mittelspannungsnetz“ teilzunehmen. Dieses Seminar ist für unsere Kunden kostenlos und wird von 9 Uhr bis 16:15 Uhr in den Räumlichkeiten der M.O.E. GmbH in Itzehoe stattfinden. Der Workshop richtet sich an Ingenieure und Techniker, die in die Anlagenplanung und Entwicklung von Erzeugungseinheiten in Bezug auf die Mittelspannungsrichtlinie involviert sind. Die relevanten Richtlinien und Gesetze werden vorgestellt. Zudem erhalten Sie einen Einblick in die Anlagenzertifizierung. Besteht in Ihrer Firma Interesse an einer Schulung speziell für Einheitenzertifizierung von VKM, teilen Sie uns dies gerne mit, auch hier führen wir eine Warteliste. Der nächste Workshop findet am 29.01.2014 statt, es sind noch Plätze frei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Anfragen und Anmeldungen unter info@moe-service.com.
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Verbrennungskraftmaschinen

6. Neue Abteilung Einheitenzertifizierung bei M.O.E.

Um der verstärkten Nachfrage nach Einheitenzertifizierungen gerecht zu werden wird bei M.O.E. ab Februar 2014 eine eigene Abteilung für dieses Thema zuständig sein. Insbesondere die Anfragen von Herstellern von Verbrennungskraftmaschinen haben uns zu diesem Schritt bewegt, um den Bereich zu stärken und den Wünschen unserer Kunden besser nachkommen zu können.
Zunächst startet die Abteilung mit sechs Personen, überwiegend Kollegen mit mehrjährigen Erfahrung bei M.O.E. im Bereich Einheiten- und Anlagenzertifizierung. Somit haben wir schon bei der Einheitenzertifizierung im Blick, was später bei der Anlagenzertifizierung wichtig ist und können unsere Kunden hier optimal unterstützen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Es grüßt Sie herzlich Ihr M.O.E. -Team!

E-Mail: info@moe-service.com
Tel.: +49 4821 40 636 0
Internet: www.moe-service.com

Ansprechpartner VKM-Einheitenzertifizierung: Pascal Gartmann
Ansprechpartner VKM-Anlagenzertifizierung: Julia Spielmann