Vorteile der Zertifizierung von Erzeugungsanlagen (EZA) hinsichtlich deren Systemdienstleistungen (SDL) durch akkreditierte Zertifizierungsstellen

Die SDL-Zertifizierung von EZA fördert die Verlässlichkeit der allgemeinen Systemstabilität elektrischer Netze bei hoher Durchdringung kleiner EZA wie Wind-, Solar-, Biogasanlagen und andere. Durch Wegfall der Zertifizierungspflicht aus der SDLWindV obliegt der Wunsch nach SDL-Zertifizierung von EZA in der Hand der Netzbetreiber am jeweiligen Anschlusspunkt. Der lokale Netzbetreiber übernimmt naturgemäß nur die Verantwortung für sein eigenes Netz. Bei großflächigen Netzstörungen wir es im Nachgang kaum möglich sein, einzelne unterlassen Systemstützungen nachzuweisen, geschweige denn Schadensansprüche geltend zu machen. Daher ist es erforderlich, eine vertrauenswürdige SDL-Nachweisführung bei Inbetriebnahme jeder einzelnen EZA durchzuführen und die flächendeckend zu verankern. Da der Nutznießer der Systemstabilität die Allgemeinheit ist und nicht nur der Übertragungsnetzbetreiber, sollte die Zertifizierungspflicht gesetzlich abgesichert sein.

Mit dem Wegfallen der SDLWindV für neu in Betrieb gehende Windenergieanlagen entfällt insbesondere die Regelung über die Nachweisführung. § 6 SDLWindV 2012 beinhaltete eine Nachweisregelung über die Anforderungen der SDLWindV und verwies insbesondere auf nach DIN EN 45011 akkreditierte Zertifizierungsstellen. Die Einführung der Zertifizierung im Jahre 2009 führte zu einer enormen Qualitätssteigerung bei der Planung und dem Betrieb von EZA. Dies gilt auch für die Nachweisführung zur Einhaltung aller Anforderungen der SDLWindV, die für die Systemsicherheit des Netzes äußerst wichtig sind.

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