EZA-Konformitätserklärung

Der mehrstufige Nachweisprozess der Anlagenzertifizierung endet mit der Austellung der EZA-Konformitätserklärung. Die Inbetriebsetzungserklärung bildet zusammen mit dem Anlagenzertifikat hierfür die Grundlage. Somit wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage die Anforderungen der jeweiligen Anwendeungsregel sowie den jeweiligen TAB des Netzbetreibers erfüllt. Vereinfacht gesagt, ist die Konformitätserklärung eine Bestätigung der korrekten Umsetzung der Angaben aus dem Anlagenzertifikat (auch Planungszertifikat) in der Praxis.

Mit Ausstellung der Konformitätserklärung wird die endgültige Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt. Konformitätserklärungen sind gemäß VDE-Anwendungsregel zwingend von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auszustellen.

Welche Dokumente sind für die Erstellung der EZA-Konformitätserklärung notwendig?

Den Prozess vom Anlagenzertifikat bis zur EZA-Konformitätserklärung haben wir in einem kurzen Video veranschaulicht:

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Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.