Inbetriebsetzungserklärung

Was ist die Inbetriebsetzungserklärung und wer erstellt diese?

Die Inbetriebsetzungserklärung (IBE) ist ein Teil des Nachweisprozesse im Rahmen des Netzanschlusses einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers. Den gesamten Nachweisprozess finden Sie hier.

Im Rahmen der Inbetriebsetzung hat entweder der Anschlussnehmer selbst oder eine von ihm beauftragte qualifizierte Stelle den Nachweis zu erbringen, dass die Erzeugungsanlage auch tatsächlich entsprechend den Vorgaben der entsprechenden VDE-Anwendungsregel und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde.

Was beinhaltet die Inbetriebsetzungserklärung?

Auf Basis von Inbetriebsetzungsprotokollen, die ggf. durch Messprotokolle ergänzt werden, wird durch den Anschlussnehmer die IBE erstellt. Der Inbetriebsetzungserklärung liegt eine vollständige Dokumentation der Inbetriebsetzung sowie der errichteten Erzeugungsanlage zugrunde. Die Inbetriebsetzungserklärung bildet zusammen mit dem Anlagenzertifikat die Grundlage für die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage. Hiermit wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers erfüllt. Der Nachweisprozess wird durch die Konformitätserklärung abgeschlossen. Anschließend kann die endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden.

Welche Dokumente benötigt man für die Inbetriebsetzungserklärung?

  • Funktionsprotokoll zur Wirk- und Blindleistungssteuerung

  • Protokoll zur Überprüfung der Q-Kennlinienfunktion bzw. des Datenumfangs für P und Q

  • Protokoll zur Überprüfung des Verhaltens bei Ausfall der Vorgabewerte für P und Q sowie bei Kommunikationsausfall zwischen EZA-Regler und Erzeugungseinheiten
  • Prüfprotokolle der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt und an den einzelnen Erzeugungseinheiten
  • Einstellprotokolle der Erzeugungseinheiten

  • Einstellprotokoll des EZA-Reglers

  • Leistungsbilanznachweis USV an NAP und ggf. zwischengelagerten Schutzeinrichtungen
  • Inbetriebsetzungsprotokoll der Maschinentransformatoren

  • Störlichtbogenqualifikationsnachweis der Schaltanlage

  • Prüfprotokolle der Strom- und Spannungswandler

  • Prüfprotokolle der Abrechungs- und (soweit vorhanden) der Vergleichsmessung

  • Typprüfprotokolle der verbauten Schutzeinrichtungen (bei externen Schutzgeräten)

  • Herstellererklärung zum Parametersatz der Erzeugungseinheiten
  • Energierflussrichtungserfassung bei Speichern

Windenergie

Windraeder

Photovoltaik

Photovoltaik

VKM/BHKW

VKM

Wasserkraft

Wasserkraft

Speichersysteme

Speichersysteme

Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.