FAQ Anlagenzertifikat B

Als akkredierte Zertifizierungsstelle erreichen uns viele Fragen zum Thema „Anlagenzertifikat B“. Damit Sie in der Praxis schnell Anworten finden, sammeln wir auf dieser Seite die am häufigsten gestellten Fragen zu dem Thema.

Unsere Preise sind abhängig von der jeweiligen Anlagenkonstellation (z.B. Anlagengröße, Vorhandensein von Bestandsanlagen oder einem gemischten Netz etc.) und werden daher projektspezifisch ermittelt. Nutzen Sie für Ihre Angebotsanfrage daher bitte unser Angebotsformular, in welchem die wesentlichen Punkte zur Anlage abgefragt werden. Bitte beachten Sie in Ihren Kalkulationen, dass zum vollständigen Zertifizierungsprozess auch die EZA-Konformitätserklärung gehört.

Unser Bestreben ist, Ihnen spätestens nach einer Woche ein projektspezifisches Angebot für Ihre Anlage zukommen zu lassen. In der Regel erhalten Sie es bereits 2-3 Werktage nach Angebotsanfrage über unsere Homepage.

Die Dauer des Verfahrens ist maßgeblich vom Vorhandensein, Inhalt und letztlich der Qualität der eingereichten Unterlagen abhängig. Liegen alle erforderlichen Dokumente vor und können alle Prüfpunkte positiv bewertet werden, erhalten Sie das Anlagenzertifikat 4 Wochen nach Vorlage der Dokumente. Bei Nicht-Vorlage oder inhaltlichen Abstimmungen mit Dritten (z.B. Netzbetreiber, Elektro-Planer, Hersteller) sind wir auf die entsprechende Abstimmung/Zuarbeit angewiesen und können in diesen Fällen keine Aussage zur Dauer des Verfahrens geben.

Die erforderlichen Dokumente für das Anlagenzertifikat entsprechen den technischen Anwendungsregeln des VDE. Hierbei handelt es sich um:

  • Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage / des Speichers (Vordruck E.8)
  • Netzbetreiberfragebogen (Vordruck E.9)
  • Deckblätter der Einheiten- sowie Komponentenzertifikate
  • Einphasiger Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage einschließlich NAP, Eigentumsgrenze, Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuer-/Regelungseinrichtungen, Darstellung der Leitungsverbindungen, Angaben von Kabeltypen, -längen und -querschnitten und Angabe der technischen Kennwerte der Schaltanlagen
  • Regelungskonzept inklusive Kommunikationsplan sowie Daten der Wandler für die Parkregelung (Nennströme/-spannungen, Genauigkeitsklassen, Überstromfähigkeit, Bürde)
  • Hierzu gehört eine Darstellung, in der die Messgrößen für die Schutzeinrichtungen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte die Schutzeinrichtungen wirken, Daten der Hilfsenergiequelle, Daten des Leistungsschalters am Netzanschlusspunkt, Daten der Schutzwandler (Nennströme/-spannungen, Genauigkeitsklassen, Überstromfähigkeit, thermische Bemessungs-Kurzzeitstromstärke, Bürde)
  • Angabe der geplanten Stufenstellerposition des Transformators
  • Lageplan inkl. Koordinaten der Erzeugungseinheiten

Projektspezifisch können weitere Dokumente für die Zertifizierungstätigkeit erforderlich werden (z.B. bei Mischanlagen). Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt daher vorbehalten.

Das Anlagenzertifikat wird auch „Planungszertifikat“ genannt und muss daher in der Planungsphase der Anlage erstellt bzw. rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme der Anlage vorliegen. Basis für die EZA-Konformitätserklärung ist die Einreichung der Inbetriebsetzungserklärung (Formblatt E.11) mit einer ergänzten Dokumentation des Errichtungszustands der EZA.

Die Konformitätserklärung gibt den tatsächlichen Sachstand der Anlage wieder und bestätigt somit final die Einhaltung der VDE-Anwendungsregel. Die Konformitätserklärung muss spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage beim Netzbetreiber vorliegen. Der Nachweisprozess ist mit der Konformitätserklärung abgeschlossen. Die zeitliche Abfolge ist auch hier nochmal dargestellt.

Wir empfehlen, das Anlagenzertifikat B spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Beachten Sie bitte, dass einige Netzbetreiber hierzu spezielle Regelungen in Ihren TAB getroffen haben.

Grundsätzlich korreliert das Zertifizierungsverfahren mit dem Betriebserlaubnisverfahren für Erzeugungsanlagen. Mit Vorlage des Anlagenzertifikates erhält der Anschlussnehmer eine vorübergehende Betriebserlaubnis für seine Anlage. Nach Vorlage der Konformitätserklärung beim Netzbetreiber erhält der Anschlussnehmer die endgültige Betriebserlaubnis.

Fehlt nun als das Anlagenzertifikat, kann der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage an sein Netz verweigern. Bei Nicht-Vorlage der Konformitätserklärung ist der Netzbetreiber berechtigt, eine bereits angeschlossene Anlage wieder vom Netz zu trennen.

Das Anlagenzertifikat B unter Auflage ist eine Möglichkeit, Anlagen kurzfristig ans Netz zu bringen, die noch nicht alle erforderlichen Nachweisdokumente für das Anlagenzertifikat B erbracht haben (Details in unserer Pressemeldung).

Die fehlenden Nachweise müssen im weiteren Zertifizierungsprozess, sprich im Rahmen der Konformitätserklärung, erbracht werden. Auf Kundenwusch bieten wir das Verfahren „Anlagenzertifikat B unter Auflage“ an. Wir empfehlen jedoch, mögliche Probleme bzw. fehlende Nachweise nicht in den nächsten Prozessschritt zu verschieben, sondern diese gleich zu lösen.

Moeller Operating Engineering GmbH  (M.O.E.)

Kirchhoffstraße 1
25524 Itzehoe
Tel. +49 (0) 4821 / 6453 100
Fax +49 (0) 4821 / 6453 140
E-Mail: info@moe-service.com

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Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.