Vereinbarung, in der die Verantwortlichkeit für die Netzüberwachung und für das Schaltgeschäft festgelegt wird.

Anmerkung: Außerdem ist der Übergang der Verantwortlichkeit für Netzteile aus der Hoheit der Netzführung auf den Anlagenverantwortlichen festgelegt. Zudem wird eine eindeutige Schaltsprache/Schaltbegriffe, der Schaltungsprozess sowie die zu dokumentierenden Aktivitäten bei Schaltungen und dem Übergang von Verantwortungsübergaben definiert. Zunehmend können betriebliche Prozesse/Besonderheiten für Messungen im Netz oder Inbetriebsetzungen und Außerbetriebnahmen von Netzteilen beschrieben sein.