Beeinflussung der Leistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung zur Umsetzung von Maßnahmen nach § 14 EnWG und § 11 EEG (Einspeisemanagement) sowie nach § 13, Abs. 2 EnWG (Systemsicherheitsmanagement).

Anmerkung: Das Netzsicherheitsmanagement wird zur Verhinderung und Beseitigung von Netzengpässen und im Rahmen der Systemsicherheit eingesetzt.