Abweichung des gemessenen Grundschwingungsmomentanwerts einer Spannung um einen Betrag von mindestens 5 % des Scheitelwertes der Nennspannung vom Momentanwert der fortgeführten Vorfehlerspannung
Anmerkung: Damit kann sich eine sprunghafte Spannungsänderung auf Außenleiterspannungen oder Leiter-Erde-Spannungen beziehen.
Anmerkung: Vektorsprünge werden damit ebenso wie Kurzschlüsse als sprunghafte Spannungsänderung betrachtet.
Anmerkung: Der Messwert der Spannung darf geeignet gefiltert werden, um eventuelle Oberschwingungseffekte zu eliminieren.