Nachweis und Umrüstung gemäß SysStabV

Am 14. März 2015 ist die Verordnung zur Änderung der Stabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Unter anderem sollen bestehende Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen (WKW-Anlagen) sowie Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK) Anlagen in die Stabilitätsverordnung eingebunden werden und sind somit unter Umständen zur Nachrüstung der Frequenzeinstellungen verpflichtet.

Folgende Anlagen sind in der Regel von der Umrüstung gemäß SysStabV betroffen:

  • WKW-Anlagen mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 5000 kW
  • WKW-Anlagen mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 100 kW bis einschließlich 5000 kW, die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden
  • KWK-Anlagen mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 5000 kW.
  • KWK-Anlagen mit einer installierten maximalen elektrischen Leistung von mehr als 100 kW bis einschließlich 5000 kW, die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden.
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fester Biomasse mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 kW.
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gasförmiger und flüssiger Biomasse, einschließlich Biomethan, mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 100 kW, die nach dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen wurden.

Zusätzlich wird noch nach den Spannungsebenen des Netzanschlusses unterschieden:

  • Anschluss im Höchstspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. September 2004 in Betrieb genommen wurden
  • Anschluss im Hochspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. September 2004 in Betrieb genommen wurden
  • Anschluss im Mittelspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.
  • Anschluss im Niederspannungsnetz, wenn die Anlagen vor dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommen wurden.

M.O.E. hat die Anpassung der SysStabV begleitet und ist daher mit den Anforderungen und dem Bedarf an Nachrüstungen bestens vertraut. Darüber hinaus verfügt M.O.E. durch die mehr als tausendfache Prüfung der Altanlagenumrüstung seit 2009 über die erforderliche Erfahrung im entsprechenden Bereich der Umrüstung von Bestandsanlagen.

Unser Service für Sie umfasst folgende Aspekte:

  • Übernahme der Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie die Bearbeitung der notwendigen Formulare.
  • Übernahme der Kommunikation mit dem Hersteller, sofern dies gewünscht und möglich ist
  • Begleiten der Umrüstung. Hierzu gehört die Kontrolle von Unterlagen, damit der Nachrüstprozess reibungslos und erfolgreich verläuft.
  • Erbringung und Bestätigung der erfolgten Nachrüstungsmaßname. Hierzu wird dem zuständigen Netzbetreiber eine Nachrüs­tung­s­bestätigung übersandt.
  • Auf Wunsch können wir auch ein Prüfprotokoll erstellen, dass Sie von der Pflicht entbindet, im Rahmen der Qualitätskontrolle Zugang zu Ihrer Anlage zu gewähren

Wir unterstützen Sie bei der Umrüstung Ihrer Bestandsanlage zur Erfüllung der SysStabV. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Systemstabilitätsverordnung finden Sie auch hier.

Windenergie

Windraeder

Photovoltaik

Photovoltaik

VKM/BHKW

VKM

Wasserkraft

Wasserkraft

Speichersysteme

Speichersysteme

Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.