
Dieser Beitrag erklärt, wie der Netzanschluss von Erzeugungseinheiten, die noch sogenannte Prototypen sind, nach der neuen VDE-AR-N 4110:2018 (TAR Mittelspannung) abläuft (Anm.: gilt auch für Hoch- und Höchstspannung). Es wird beschrieben was Prototypen sind und wie trotz des Status „Prototyp“ der erfolgreiche Netzanschluss einer dezentralen Energieerzeugungsanlage gelingt.
Gemäß Wortlaut der TAR Mittelspannung Kap. 12 ist ein Prototyp „die erste Erzeugungseinheit eines Typs, der wesentliche technische Weiterentwicklungen oder Neuerungen aufweist, und alle weiteren Erzeugungseinheiten dieses Typs, die innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit dieses Typs in Betrieb gesetzt werden“.
Im Zuge der Einführung der neuen VDE-Anwendungsregeln, müssen Hersteller derzeit Ihre Erzeugungseinheiten (EZE) sowohl software- als auch hardwaremäßig an die neuen Normen anpassen. Somit handelt es sich bei quasi allen EZE, die derzeit nach den neuen VDE Anwendungsregeln in Betrieb genommen werden, um wesentlich technische Weiterentwicklungen und somit um Prototypen. Diese Erzeugungseinheiten weisen in der Regel noch kein Einheitenzertifikat auf, sondern lediglich eine sogenannte Prototypenbestätigung. In diesem von einer Zertifizierungsstelle ausgestellten Dokument wird bestätigt, dass es sich um eine wesentliche technische Weiterentwicklung handelt und dass die EZE grundsätzlich in der Lage ist, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Wie bereits beschrieben, haben Prototypen noch kein Einheitenzertifikat. Die Erstellung eines Anlagenzertifikates für eine Erzeugungsanlage (EZA) ist somit zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht möglich. Um trotz allem eine netztechnische Bewertung durchführen zu können, müssen Betreiber von EZA mit Prototypen folgenden Unterlagen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber einreichen:
Bei positiver Prüfung durch den Netzbetreiber erhält der Netzanschlussnehmer eine vorübergehende Betriebserlaubnis für seine EZA und kann in die Phase der Inbetriebsetzung übergehen.
Der Nachweis der elektrischen Eigenschaften von EZE bzw. einer EZA erfolgt analog zur Inbetriebsetzung von Anlagen ohne Prototypen. Dadurch, dass kein Anlagenzertifikat vorliegt, hat der Anschlussnehmer jedoch folgende Punkte zusätzlich darzustellen (auch „Erweiterte Inbetriebsetzung“):
Die erweiterte Inbetriebsetzungserklärung kann gemeinsam mit der Inbetriebsetzungserklärung erstellt werden. Sie betätigt, dass die EZA unter Berücksichtigung der Vorgaben durch den Netzbetreiber errichtet wurde.
Die Vorlage eines Anlagenzertifikates, unabhängig ob A oder B, ist auch beim Einsatz von Prototypen notwendig. Durch das Fehlen des Einheitenzertifikates verschiebt sich die Erstellung lediglich zeitlich nach hinten. Es muss innerhalb 1 Jahres nach Veröffentlichung des Einheitenzertifikates nachgereicht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente im Rahmen des Netzanschlusses von EZA mit Prototypen sowie bei der Erweiterten Inbetriebsetzungserklärung. Sprechen Sie uns gerne an.

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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