Schallgutachten

Schalltechnische Gutachten sind ein zentraler Bestandteil moderner Genehmigungs- und Planungsverfahren. Ob Bauleitplanung, Infrastrukturprojekt oder Energieanlage – M.O.E. steht Ihnen als behördlich bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG sowie als befähigte Stelle für akustische Messungen nach §§ 26 und 28 BImSchG zuverlässig zur Seite.

Unsere Tätigkeitsfelder

  • Leistungen

    Gewerbe- und Industrielärm

  • Leistungen

    Begleitung von Aufstellungsverfahren in der Bauleitplanung

  • Leistungen

    Windenergie

  • Leistungen

    Photovoltaikanlagen, BESS und BHKW

  • Leistungen

    Baustellenlärm

  • Leistungen

    Schießgeräuschimmissionen

  • Leistungen

    Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109

Unsere Messleistungen

Schallgutachten

Nicht jedes Projekt erfordert eine schalltechnische Vermessung. Auf Grundlage einer belastbaren Studienlage lassen sich mithilfe moderner Ausbreitungsrechnungen hochgenaue Lärmprognosen erstellen.

Wir erstellen digitale Modelle Ihrer Lärmsituation und berechnen mit professioneller Software (CadnaA – DataKustik) die Schallausbreitung unter anderem für:

  • Industrie- und Gewerbeanlagen
  • Windenergieanlagen
  • Verkehrslärm (Straße und Schiene)
  • Schießanlagen
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Baustellen
  • Allgemeine technische Anlagen

Ist die Studienlage unzureichend oder werden Messungen behördlich angeordnet, führen wir Emissions- und Immissionsmessungen durch – einschließlich Messungen nach §§ 26 und 28 BImSchG.

Unsere Messbereiche:

  • Windenergieanlagen
  • Allgemeine technische Anlagen (z. B. BHKW, Lüftungsaggregate, Pumpen)
  • Baustellen

Die schalltechnische Bewertung von Windenergieanlagen stellt besondere Anforderungen: wechselnde Standortbedingungen, enge Zeitfenster und hohe normative Vorgaben. Mit über zehn Jahren Erfahrung in der Schallnachvermessung von Windenergieanlagen und einer selbstentwickelten, akkreditierten Auswertesoftware begleiten wir Sie zuverlässig.

Ein zuverlässiges Schallschutzgutachten ist ein wichtiger Stein im Mosaik der Baugenehmigung von Photovoltaik-Parks und Blockheizkraftwerken (BHKW). Auch das Thema Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) gewinnt aus Sicht des Immissionsschutzes zunehmend an Bedeutung. Vermehrt muss im Rahmen der Energiewende an Wohnbebauung herangerückt werden, sodass die Genehmigungsbehörden immer öfter einen schalltechnischen Nachweis zur Einhaltung der geltenden Richtwerte fordern.

Das sagen unsere Kunden

„„Die Zusammenarbeit für eine schalltechnische Untersuchung mit Frau Henze, Fa. M.O.E., verlief sehr professionell und durchgehend angenehm. Von Angebot bis Abrechnung gab es keinerlei Beanstandungen, Termine und Kostenrahmen wurden eingehalten und Frau Henze hat sich fachlich und persönlich weit über heutige Dienstleistungsstandards hinaus engagiert. Vielen Dank dafür und – jederzeit wieder!""

Jan Doerbeck, Architekt

„„Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für die angenehme und kompetente Abwicklung des Schallgutachtens ganz herzlich bedanken. Trotz vieler Faktoren (Autobahn, Gewerbe etc) ist es problemlos zu einem sehr positiven Ergebnis gekommen. Kompetenz zahlt sich immer für den Auftraggeber aus. Ich habe Sie umgehend weiterempfohlen.""

Tim Kordes, Kordes Rosen, Klein-Offenseth

„„Dedication and support beyond the call of duty. During the course of our project we received excellent counseling and service far beyond the ordinary. Vital parts of our success were based on MOE's performance.""

Felix Koslowski, FK2T GmbH

Ihre Ansprechpartnerin

Annika Henze

Abteilungsleiterin Inspektion Mechanik & Akustik

Bitte kontaktieren Sie mich in allen Fragen zu den Themen:

  • Schallemissionsmessung
  • Schallmessung
  • Schallgutachten

Rufen Sie mich gerne an unter

+49 (0) 4821 6453 – 296

Weitere Leistungen für Netzbetreiber / Behörden

Vertrauen durch Anerkennung: Unsere Auszeichnungen und Zertifizierungen im Fokus

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.

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