
Die technischen Anwendungsregeln des VDE (VDE-AR-N 4105 / 4110 / 4120 /4130) und die EU-Vorgaben aus dem NC RfG erfordern eine sorgfältige und fachgerechte Prüfung der vorgelegten Nachweisdokumente durch den Netzbetreiber. Um die große Anzahl von Unterlagen insbesondere in Zeiten hoher Zubauzahlen bei den Erzeugungsanlagen und Speicher zu bewältigen, greifen immer mehr Netzbetreiber auf externe Dienstleister wie M.O.E. zurück, um die Unterlagenflut frist- und fachgerecht abzuarbeiten.

Im Laufe des Prozesses werden von den Projektentwicklern eine Vielzahl von Unterlagen zu einer neuen Erzeugungsanlagen vorgelegt, welche kontrolliert werden müssen. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahren prüfen wir Nachweisdokumente von den Projektentwicklern formal und inhaltlich:
Dazu gehören die Prüfungen der Unterlagen zu:
Sie als Netzbetreiber sind zudem in der Pflicht, im Rahmen der Vorgaben der europäischen Netzwerkkodizes ein Compliance Monitoring einzuführen und dessen Umsetzung während der gesamten Lebensphase der Erzeugungsanlagen wirksam – z.B. in Form von wiederkehrenden Prüfungen – einzufordern. Auch hierbei unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen.

Gemäß NC RfG und den Technischen Anschlussregeln (TAR):

Andreas Hüfner
Bereichsleiter Inspektionsstelle
Bitte kontaktieren Sie mich in allen Fragen zu den Themen:
Rufen Sie mich gerne an unter
+49 (0) 4821 6453 – 221
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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