Neue NELEV-Verordnung tritt in Kraft

Die neue NELEV (Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen Verordnung) wurde gemeinsam mit der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Verordnungen treten damit am 17.05.2024 in Kraft. Die Veröffentlichung konnte aus rechtlichen Gründen erst nach Verabschiedung des Solarpakets 1 durch den Bundestag und Bundesrat erfolgen.

Die neuen Verordnungen zielen darauf ab, weitere Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht zu schaffen. Sofern Erzeugungsanlagen eine installierte Leistung bis zu maximal 500 kW (PINST) aufweisen und maximal bis zu 270 kW (PAV,E) tatsächlich ins Netz einspeisen, ist ab sofort kein Anlagenzertifikat  erforderlich. Dies gilt unabhängig von der der tatsächlichen Spannungsebene, an welche die Erzeugungsanlage angeschlossen ist. In diesem Zusammenhang ist auf den FNN-Hinweis Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung​“ hinzuweisen.

Insbesondere für Eigenverbrauchsanlagen entfällt somit häufig die Zertifizierungspflicht. Der Nachweis erfolgt nun lediglich auf Basis von Einheiten- und Komponentenzertifikaten. Hierfür enthält das Solarpaket auch eine Verordnungsermächtigung für die Einrichtung eines zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Dieses muss spätestens acht Monate nach in Krafttreten der NELEV verpflichtend durch die Hersteller der Komponenten und Erzeugungseinheiten genutzt werden. Die neue Datenbank soll den Netzanschlussprozess für alle Beteiligten beschleunigen.

Quellen:

Solarpaket I – Rechtsetzungsverfahren

Pressemeldung BMWK Solarpaket 1

Pressenmeldung BMWK Beschleunigter Netzanschluss

Bundesgesetzblatt

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