
Für Erzeugungsanlagen -unabhängig von der jeweiligen Technologie (Wind, PV, VHK/BHKW, Speicher)- mit einer Leistung von mehr als 950 kW ist die Vorlage eines Anlagenzertifikats A beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Diese Regelung gilt sowohl für Mittelspannungs-, Hochspannungs- sowie Höchstspannungsanschlüssen (VDE-AR-N 4110/20 /30). Das Zertifikat ist ein essenzielles Dokument, das den netzkonformen Betrieb Ihrer Anlage sicherstellt und somit den dauerhaften Anschluss an das Netz sowie die langfristige Vergütung Ihrer Stromproduktion garantiert.
Bei HS-Anschlüssen sind ggf. zusätzliche Dokumente erforderlich. Eine ausführliche Checkliste erhalten Sie mit Beauftragung des Anlagenzertifikates.
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Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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