Anlagenzertifikat B

Anlagenzertifikat B – Ihr Nachweis für Netzkonformität und zuverlässigen Betrieb

Vereinfachtes Anlagenzertifikat

Das Anlagenzertifikat B oder auch vereinfachtes Anlagenzertifikat ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Erzeugungsanlage mit einer Leistung ab 270 kW (vertraglich vereinbarte Einspeisleistung PAV,E) oder spätestens 500 kW (installierte Leistung PInst) bis 950 kW sicher und nachhaltig in das öffentliche Stromnetz integriert wird. Es ist für Anlagen erforderlich, die an das Netz der Mittelspannungsebene angeschlossen werden und gewährleistet, dass Anlagen den technischen Anforderungen gemäß der VDE-AR-N 4110:2023 sowie den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.

Welcher Nachweis wird benötigt?

Entscheidungshilfe zur Anwendung VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und dem FNN-Hinweis "Vereinfachter Anschluss nach NELEV und EAAV"

Der Anschluss der Anlage erfolgt nach VDE-AR-N 4105 (TAR Niederspannung). Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich.

Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß Technischer Ausführung nach FNN Hinweis NELEV. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich, es ist kein übergeordneter Entkupplungsschutz erforderlich.

Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß Technischer Ausführung nach FNN Hinweis NELEV. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich, jedoch ein übergeordneter Entkupplungsschutz und eine PAV,E - Überwachung.

Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß VDE-AR-N 4110. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich.

Der Anschluss der Anlage sowie die Einstellung der Einheiten erfolgt gemäß VDE-AR-N 4105. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich. Die Anlage muss mit einem übergeordneten Entkupplungsschutz ausgeführt sein.

Der Anschluss der Anlage sowie die Einstellung der Einheiten erfolgt gemäß VDE-AR-N 4110. Die Vorlage eines Anlagenzertifikates ist erforderlich.

Warum ist das Anlagenzertifikat B wichtig?

Das Anlagenzertifikat B stellt sicher, dass Ihre Erzeugungsanlage den spezifischen Netzanforderungen entspricht und ohne negative Auswirkungen auf das Stromnetz im Netzparallelbetrieb betrieben werden kann. Es ist Voraussetzung für den netzkonformen Betrieb und sichert den dauerhaften Anschluss sowie die Vergütung für die eingespeiste Energie.

So läuft der Zertifizierungsprozess ab

Im ersten Schritt ist die Vorlage der technischen Anlagendokumentation für die Erstellung des Anlagenzertifikates erforderlich

Bei positiver Bewertung der Planungsunterlagen erfolgt die Ausstellung des Anlagenzertifikates

In der zweiten Nachweisstufe werden Bestätigungen aus dem laufenden Betrieb bzw. aus der Inbetriebsetzungsphase benötigt, um zu prüfen, ob die Anlage auch tatsächlich alle Netzanschlussrichtlinien erfüllt

Bei positiver Bewertung erfolgt die Ausstellung des EZA-Konformitätserklärung

FAQ Anlagenzertifikat B

Unterschrift Anlagenzertifikat (A)

Unsere Preise sind abhängig von der jeweilgen Anlagenkonstellation (z.B Anlagengröße, Vorhandensein von Bestandsanlagen oder einem gemischtes Netz etc.) und werden daher projektspezifisch ermittelt. Nutzen Sie für Ihre Angebotsanfrage daher bitte unser Angebotsformular, in welchem die wesentlichen Punkte zur Anlage abgefragt werden. Bitte beachten Sie in Ihrer Kalkulationen, dass zum vollständigen Zertifizierungsprozess auch die EZA-Konformitätserklärung gehört.

Unser Bestreben ist, Ihnen spätestens nach einer Woche ein projektspezifisches Angebot für Ihre Anlage zukommen zu lassen. In der Regel erhalten Sie es bereits 2-3 Werktage nach Anfrage über unsere Homepage.

Die Dauer des Verfahrens ist maßgeblich vom Vorhandensein, Inhalt und letztlich der Qualität der eingereichten Unterlagen abhängig. Liegen alle erforderlichen Dokumente vor und können alle Prüfpunkte positiv bewertet werden, erhalten Sie das Anlagenzertifikat 4 Wochen nach Vorlage der Dokumente. Bei Nicht-Vorlage oder inhaltlichen Abstimmungen mit Dritten (z.B. Netzbetreiber, Elektro-Planer, Hersteller) sind wir auf die entsprechende Abstimmung/Zuarbeit angewiesen und können in diesen Fällen keine Aussage zur Dauer des Verfahrens geben.

Die erforderlichen Dokumente für das Anlagenzertifikat entsprechen den technischen Anwendungsregeln des VDE. Hierbei handelt es sich um:

  • Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage / des Speichers (Vordruck E.8)
  • Netzbetreiberfragebogen (Vordruck E.9)
  • Deckblätter der Einheiten- sowie Komponentenzertifikate
  • Einphasiger Übersichtsschaltplan der Erzeugungsanlage einschließlich NAP, Eigentumsgrenze, Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuer-/Regelungseinrichtungen, Darstellung der Leitungsverbindungen, Angaben von Kabeltypen, -längen und -querschnitten und Angabe der technischen Kennwerte der Schaltanlagen
  • Regelungskonzept inklusive Kommunikationsplan sowie Daten der Wandler für die Parkregelung (Nennströme/-spannungen, Genauigkeitsklassen, Überstromfähigkeit, Bürde)
  • Hierzu gehört eine Darstellung, in der die Messgrößen für die Schutzeinrichtungen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte die Schutzeinrichtungen wirken, Daten der Hilfsenergiequelle, Daten des Leistungsschalters am Netzanschlusspunkt, Daten der Schutzwandler (Nennströme/-spannungen, Genauigkeitsklassen, Überstromfähigkeit, thermische Bemessungs-Kurzzeitstromstärke, Bürde)
  • Angabe der geplanten Stufenstellerposition des Transformators
  • Lageplan inkl. Koordinaten der Erzeugungseinheiten

Projektspezifisch können weitere Dokumente für die Zertifizierungstätigkeit erforderlich werden (z.B. bei Mischanlagen). Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt daher vorbehalten.

Das Anlagenzertifikat wird auch „Planungszertifikat“ genannt und muss daher in der Planungsphase der Anlage erstellt bzw. rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme der Anlage vorliegen. Basis für die EZA-Konformitätserklärung ist die Einreichung der Inbetriebsetzungserklärung (Formblatt E.11) mit einer ergänzten Dokumentation des Errichtungszustands der EZA.

Die Konformitätserklärung gibt den tatsächlichen Sachstand der Anlage wieder und bestätigt somit final die Einhaltung der VDE-Anwendungsregel. Die Konformitätserklärung muss spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage beim Netzbetreiber vorliegen. Der Nachweisprozess ist mit der Konformitätserklärung abgeschlossen. Die zeitliche Abfolge ist auch hier nochmal dargestellt.

Wir empfehlen, das Anlagenzertifikat B spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Beachten Sie bitte, dass einige Netzbetreiber hierzu spezielle Regelungen in Ihren TAB getroffen haben.

Grundsätzlich korreliert das Zertifizierungsverfahren mit dem Betriebserlaubnisverfahren für Erzeugungsanlagen. Mit Vorlage des Anlagenzertifikates erhält der Anschlussnehmer eine vorübergehende Betriebserlaubnis für seine Anlage. Nach Vorlage der Konformitätserklärung beim Netzbetreiber erhält der Anschlussnehmer die endgültige Betriebserlaubnis.

Fehlt nun als das Anlagenzertifikat, kann der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage an sein Netz verweigern. Bei Nicht-Vorlage der Konformitätserklärung ist der Netzbetreiber berechtigt, eine bereits angeschlossene Anlage wieder vom Netz zu trennen.

Downloads Anlagenzertifizierung

E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

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E.8 Datenblatt zur Beurteilung einer Erzeugungsanlage / eines Speichers - Mittelspannung

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E.9 Netzbetreiber-Abfragebogen

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Infos zum Zertifizierungsverfahren

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Vordruck Regelungskonzept

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Vordruck Schutzkonzept

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Warum Sie uns für Ihre Zertifizierung wählen sollten

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Anlagenzertifizierung bieten wir Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Expertise bei der Zertifizierung von Anlagen in der Mittelspannungsebene
  • Kenntnis aller relevanten Anforderungen sowie Richtlinien
  • Kompetenz in der Nutzung von Software wie DIgSILENT Power Factory und MATLAB
  • Individuelle Betreuung durch fachkundige Ansprechpartner, die Sie während des gesamten Prozesses begleiten

Ihr Vorteil – Wir begleiten Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess

Nutzen Sie unser Know-how und die Erfahrung für eine schnelle und effiziente Anlagenzertifizierung B. Wir prüfen Ihre Dokumentation, erstellen ein maßgeschneidertes Angebot und stellen sicher, dass Ihre Anlage alle Anforderungen für den Netzanschluss erfüllt.

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Weitere Leistungen für Projektentwickler

Vertrauen durch Anerkennung: Unsere Auszeichnungen und Zertifizierungen im Fokus

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.

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