
Als akkreditierte Zertifizierungsstelle unterstützen wir Sie als Projektentwickler von Erzeugungsanlagen (EZA) bei der normativ vorgeschriebenen EZA-Konformitätserklärung – der zweite wesentliche Nachweis nach dem Anlagenzertifikat für die dauerhafte Netzanbindung einer Erzeugungsanlage (EZA) gemäß VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) oder VDE-AR-N 4120 (TAR Hochspannung) Erst mit Vorlage der Konformitätserklärung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erhalten Betreiber die dauerhafte Betriebserlaubnis für Ihre Anlage.

Die EZA-Konformitätserklärung (auch Konformitätsnachweis) bestätigt, dass eine Erzeugungsanlage alle technischen Anschlussregeln (TAR) und Netzanschlussbedingungen auch im laufenden Betrieb einhält.
Sie ist Voraussetzung für den Erwerb der endgültigen Betriebserlaubnis und somit die dauerhafte Netzanbindung von Stromerzeugungsanlagen. Basis für die EZA-Konformitätserklärung stellt die Inbetriebsetzungserklärung (E.11) samt aller in ihr genannten Nachweise dar.

Grundsätzlich soll die Konformitätserklärung bestätigen, dass die Erzeugungsanlage gemäß den Planungsunterlagen aus dem Anlagenzertifikat errichtet wurde. Es sind an dieser Stelle daher diverse Nachweise/Protokolle aus dem tatsächlichen Betrieb der Anlage – im Rahmen der Inbetriebsetzungserklärung E.11 – einzureichen.

Als unabhängige, akkreditierte Stelle bieten wir Ihnen rechtssichere, transparente und schnelle Abwicklung Ihrer EZA-Konformitätsprüfung. Unsere erfahrenen Experten kennen die Anforderungen der Netzbetreiber und sorgen für einen reibungslosen Ablauf – von der Dokumentenprüfung bis zur finalen EZA-Konformitätserklärung.
Für weitere Fragen, Informationen oder eine Angebotserstellung zum Thema EZA-Konformitätserklärung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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