
Der FNN hat hierzu einen neuen Hinweis „Prüfung der elektrischen Anforderungen während der Betriebsphase einer Erzeugungsanlage (Abschnitt 11.5.5 der VDE-AR-N 4110 & 4120)“ Version 1.0 November 2021 erstellt.
Außerdem hat die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. am 04.11.2020 zu diesem Thema die Nachweisprüfung in der TR7 Rubrik B1 „Fachspezifische Anwendungserläuterungen für Nachweisprüfungen“ aufgenommen und konkretisiert die FNN Vorgaben für die Anwendung.
FGW schreibt hierzu: Laut Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger legt diese im Artikel 41 „Aufgaben des relevanten Netzbetreibers“ fest, dass der Netzbetreiber während der gesamten Lebensdauer der Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung prüft, ob eine Stromerzeugungsanlage die nach dieser Verordnung geltenden Anforderungen erfüllt.
FNN führt hierzu aus: Damit der Netzbetreiber dieser nachkommen kann, muss der Anlagenbetreiber auf Verlangen des Netzbetreibers während der Betriebsphase seiner elektrischen Anlage gegenüber dem Netzbetreiber entsprechenden Nachweise vorlegen. Durch diese Dokumente weist der Anlagenbetreiber aktiv nach, dass technische Mindestanforderungen, welche vom Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfüllt und nachgewiesen (z.B. durch den Anlagenzertifizierungsprozess) wurden, im laufenden Betrieb weiterhin erfüllt sind.
Mit der nationalen Umsetzung in Deutschland, im Rahmen der VDE-AR-N 4110/4120 (2018), wird von einer Erfüllung des Artikel 41 NC RfG ausgegangen, sofern die folgenden Unterlagen alle 4 Jahre nach Erstellung der letzten Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber eingereicht werden (s. hierzu auch Kapitel 11.5.5 der VDE-AR-N 4110/20 (2018)):
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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