

Hybridparks kombinieren verschiedene Erzeugungstechnologien, wie beispielsweise Windenergieanlagen (WEA), Photovoltaikanlagen (PV) und Blockheizkraftwerke (BHKW). Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Sie die Vorteile der verschiedenen Technologien verbinden.

Um auch in einem Stromsystem mit 100 % erneuerbaren Energien die Netzstabilität zu gewährleisten, müssen neue technische Lösungen etabliert werden. Netzbildende Eigenschaften von Kundenanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, Spannung und Frequenz aktiv vorzugeben und Momentanreserve bereitzustellen – essenzielle Funktionen für ein stabiles Stromnetz.

In diesem Blogartikel möchte ich einen Überblick über die technischen Hintergründe, sowie zentrale Anforderungen des VDE FNN Hinweises „Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve (Version 1.0 / Juli 2024)“ und mögliche Anwendungen speziell für Typ-2 Erzeugungseinheiten geben.

Im Januar 2025 hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) den Hinweis „Umsetzung des Nachweises der technischen Anforderungen der VDE-AR-N 4105 für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen“ veröffentlicht.

Was ist die Inbetriebsetzungserklärung? Wer erstellt sie? Was beinhaltet sie? Und welche Dokumente benötigt man für die Inbetriebsetzungserklärung?

Der FNN hat hierzu einen neuen Hinweis „Prüfung der elektrischen Anforderungen während der Betriebsphase einer Erzeugungsanlage (Abschnitt 11.5.5 der VDE-AR-N 4110 & 4120)“ Version 1.0 November 2021 erstellt.
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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