
Blockheizkraftwerke erzeugen Strom und Wärme direkt am Verbrauchsort und sind damit ein wichtiger Baustein der dezentralen Energieversorgung. Sobald ein BHKW beziehungsweise eine Verbrennungskraftmaschine (VKM) parallel zum öffentlichen Stromnetz betrieben wird, gelten jedoch verbindliche technische Anforderungen. Betreiber müssen gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen, dass die Erzeugungseinheit und – je nach Anschlussfall – die gesamte Erzeugungsanlage die geltenden Netzanschlussregeln einhalten.
Für die Zertifizierung eines BHKW sind insbesondere die VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4110 relevant. Ob ein Einheitenzertifikat oder zusätzlich ein Anlagenzertifikat benötigt wird, hängt unter anderem von der installierten Leistung, der maximalen Einspeiseleistung, der Spannungsebene, dem Generatortyp und dem konkreten Netzanschlusskonzept ab.
Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Deshalb entscheidet nicht allein die Nennleistung eines BHKW darüber, welcher Nachweis erforderlich ist. Der jeweilige Netzanschlusspunkt und die Ausführung der Gesamtanlage müssen gemeinsam betrachtet werden.

Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ist die VDE-AR-N 4105 maßgeblich. Seit 2026 gilt die vollständig überarbeitete Fassung VDE-AR-N 4105:2026-03. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an den Netzanschluss, den Netz- und Anlagenschutz, die Messung, den Betrieb sowie den Nachweis der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und Erzeugungsanlagen. Die Technische Anschlussregel bildet zugleich eine wesentliche Grundlage für die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber.
Für Kundenanlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz ist grundsätzlich die VDE-AR-N 4110 relevant. Aktuell gilt die Fassung VDE-AR-N 4110:2023-09, wahrscheinlich max. nur noch anwendbar bis zum 31.01.2029. Danach gilt dann nur noch die VDE-AR-N 4410:2026. Sie definiert technische Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen und berücksichtigt beispielsweise Blindleistungsbereitstellung, Schutzkonzepte, dynamische Netzstützung und das Verhalten der Anlage bei Netzfehlern.
Bei BHKW spielt außerdem die technische Ausführung der Erzeugungseinheit eine Rolle. Ein direkt mit dem Netz gekoppelter Synchrongenerator kann beispielsweise als Typ-1-Erzeugungseinheit eingeordnet werden, dies ist der Regelfall bei den VKM. Diese Einordnung kann Einfluss auf das anzuwendende Nachweisverfahren haben.
Die VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Für Betreiber eines BHKW bedeutet das, dass bereits in der Planungsphase geklärt werden sollte, welche Nachweise für Erzeugungseinheit, Schutztechnik und gegebenenfalls die Begrenzung der Einspeiseleistung benötigt werden.
Der aktuelle Netzanschlussprozess sieht unter anderem Einheitenzertifikate, Zertifikate für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) und – soweit im jeweiligen Anschlussfall vorhanden – Nachweise für den PAV,E-Schutz vor. In zertifizierungspflichtigen Fällen kommen ein Anlagenzertifikat sowie anschließend eine Konformitätserklärung hinzu. Die Formulare der VDE-AR-N 4105:2026-03 enthalten ausdrücklich ein Anlagenzertifikat und ein Betriebserlaubnisverfahren; für Anlagen ab einer maximalen Wirkleistung von 135 kW ist dort auch die Betriebserlaubnisverfahren abgebildet.
Für Betreiber ist außerdem wichtig, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers zu berücksichtigen. Die VDE-Anwendungsregeln schaffen den übergeordneten technischen Rahmen, während der jeweilige Netzbetreiber konkrete Anforderungen für seinen Netzbereich festlegt.
Die VDE-AR-N 4110 ist die zentrale Technische Anschlussregel für Kundenanlagen an der Mittelspannung. Sie betrifft daher viele größere BHKW-, Biogas- und VKM-Projekte.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhalten der Erzeugungsanlage bei Netzstörungen. Abhängig vom Anschlussfall müssen beispielsweise Anforderungen an Frequenz- und Spannungsverhalten, Blindleistungsbereitstellung, Schutztechnik und dynamische Netzstützung erfüllt werden. Für die Zertifizierung werden zunächst die Eigenschaften der einzelnen Erzeugungseinheiten und anschließend deren Zusammenspiel innerhalb der konkreten Erzeugungsanlage bewertet.
Ein Anschluss an die Mittelspannung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass immer ein klassisches Anlagenzertifikat erforderlich ist. NELEV und EAAV ermöglichen für bestimmte kleine Erzeugungsanlagen vereinfachte Nachweisverfahren.
Für Anlagen im Anwendungsbereich der EAAV mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis einschließlich 500 kW können besondere Regeln gelten. Bei einer maximalen Einspeiseleistung von bis zu 270 kW sieht die EAAV unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte technische Anforderungen vor. Bei höheren installierten Leistungen innerhalb dieses Bereichs können unter anderem zusätzliche Anforderungen an den übergeordneten Entkupplungsschutz hinzukommen.
VDE FNN weist entsprechend darauf hin, dass für definierte Typ-B-Anlagen bis 500 kW installierter Leistung und maximal 270 kW Einspeiseleistung unter bestimmten Voraussetzungen die einen Teil der Nachweisschritte aus der Anlagenzertifizierung entfallen können. Der konkrete Nachweisweg sollte deshalb immer projektbezogen und in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle festgelegt werden.
Das Einheitenzertifikat bestätigt die elektrischen Eigenschaften einer definierten Erzeugungseinheit. Bei einem BHKW beziehungsweise einer VKM können dafür beispielsweise Generator, Steuerung, Schutzfunktionen und das elektrische Verhalten der Einheit betrachtet werden.
Das Zertifikat ist vor allem für Hersteller relevant, hat aber direkte Auswirkungen auf Projektierer und Betreiber. Wird ein bereits zertifizierter BHKW-Typ in einer Erzeugungsanlage eingesetzt, können dessen nachgewiesene Eigenschaften für den weiteren Netzanschluss- und Zertifizierungsprozess herangezogen werden.
Fehlt dagegen ein geeignetes Einheitenzertifikat oder weicht die konkrete Konfiguration von der zertifizierten Ausführung ab, können zusätzliche Prüfungen, Bewertungen oder technische Nachweise erforderlich werden.
Mit der aktuellen VDE-AR-N 4105 wird außerdem die ZEREZ-ID im Netzanschlussprozess relevant. Die Anmeldeunterlagen sehen beispielsweise die Angabe der ZEREZ-ID für Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 / VDE-AR-N 4110 sowie für das Zertifikat des NA-Schutzes vor. ZEREZ ist ein zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate bei der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien.
Während das Einheitenzertifikat einen bestimmten BHKW- oder VKM-Typ bewertet, bezieht sich das Anlagenzertifikat auf die konkrete Erzeugungsanlage am jeweiligen Netzanschlusspunkt.
Dabei wird das Zusammenspiel der relevanten Komponenten betrachtet. Dazu gehören beispielsweise Erzeugungseinheiten, Transformatoren, Leitungen, Schutztechnik, Anlagenregelung, Wirkleistungssteuerung, Blindleistungsregelung und die projektspezifischen Vorgaben des Netzbetreibers.
Das Anlagenzertifikat beantwortet damit die entscheidende Frage: Erfüllt die geplante BHKW-Anlage als Gesamtsystem die technischen Anforderungen am vorgesehenen Netzanschlusspunkt?
Bei einen Niederspannungsanschluss reicht in der Regel ein Einheitenzertifikat. Nach der aktuellen VDE-AR-N 4110, also Mittelspannungsanschluss, enthält ein Anlagenzertifikat unter anderem Angaben zum schematischen Aufbau der Erzeugungsanlage, zu den Erzeugungseinheiten, den weiteren Komponenten und den elektrischen Eigenschaften der Anlage. Die Ausstellung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Je nach Leistung und Anschlussfall kommen unterschiedliche Zertifizierungs- oder Nachweisverfahren infrage. Für Betreiber lohnt es sich deshalb, diese Frage vor der Bestellung der wesentlichen Komponenten zu klären. So lässt sich früh erkennen, ob das vorgesehene BHKW, der Generator und die Steuerung über die benötigten Nachweise verfügen.
Der konkrete Dokumentationsumfang hängt vom Projekt ab. Typischerweise werden technische Daten der BHKW-Einheiten, Angaben zu Generator und Steuerung, vorhandene Einheitenzertifikate und Prüfberichte, Übersichtsschaltpläne, Leistungsdaten, Transformator- und Leitungsdaten sowie Informationen zum Schutz- und Regelungskonzept benötigt.
Besonders wichtig sind die Vorgaben des Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt. Dazu können Sollwerte für Blindleistungsregelung, Wirkleistungssteuerung und Schutztechnik gehören. Je früher diese Informationen vollständig vorliegen, desto gezielter lässt sich die Erzeugungsanlage bewerten.
Die aktuellen Anschlussformulare der VDE-AR-N 4105 verlangen unter anderem Datenblätter, Einheitenzertifikats- beziehungsweise ZEREZ-IDs sowie einen Übersichtsschaltplan einschließlich Messkonzept und – abhängig von der Anlage – Angaben zum zentralen NA-Schutz.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte nicht erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme erfolgen. Ein strukturierter Netzanschlussprozess reduziert das Risiko von Verzögerungen. Die VDE-AR-N 4105:2026-03 sieht für die Antragstellung unter anderem Datenblätter, Zertifikats-IDs und einen Übersichtsschaltplan vor. Zusätzlich zum technischen Netzanschluss müssen Betreiber ihre Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Dort werden unter anderem Angaben zum Betreiber, Standort, Energieträger und zur Anlagenleistung erfasst.

Netzanschlusspunkt, geplante BHKW-Leistung und Einspeisekonzept werden definiert.
Betreiber oder Planer reichen die für die Netzanschlussprüfung erforderlichen technischen Daten ein.

Der Netzbetreiber legt die projektspezifischen Anschlussbedingungen und gegebenenfalls Vorgaben für Schutz und Regelung fest.

Auf dieser Grundlage wird das Anlagenzertifikat erstellt.

Nach Errichtung und Inbetriebsetzung folgen Funktionsprüfungen, Schutzprüfprotokolle sowie bei zertifizierungspflichtigen Anlagen die Konformitätserklärung und das Betriebserlaubnisverfahren.
Bei einem BHKW-Projekt greifen Herstellerunterlagen, Netzbetreibervorgaben, Schutztechnik und normative Anforderungen ineinander. Änderungen an Generator, Steuerung oder Anlagenkonzept können Einfluss darauf haben, ob vorhandene Nachweise für das konkrete Projekt verwendet werden können. Die NELEV schreibt für bestimmte Erzeugungsanlagen vor, dass Nachweisdokumente von einer Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 ausgestellt werden, die entsprechend akkreditiert ist.
M.O.E. – Moeller Operating Engineering GmbH ist von der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang umfasst unter anderem die Netzintegration von Erzeugungseinheiten und Erzeugungsanlagen. Wir begleiten Hersteller, Planer und Betreiber von VKM- und BHKW-Anlagen bei der Einheitenzertifizierung, Anlagenzertifizierung und EZA-Konformitätserklärung.
Durch eine frühe Einbindung der Zertifizierungsstelle können mögliche Nachweislücken bereits während der Planung identifiziert werden – bevor sie den Netzanschluss oder die Inbetriebnahme verzögern.

Die Zertifizierung eines Blockheizkraftwerks ist kein isolierter Schritt kurz vor der Inbetriebnahme, sondern Teil der gesamten Netzanschlussplanung. VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, NELEV, EAAV und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers bestimmen gemeinsam, welche Nachweise für das konkrete BHKW erforderlich sind.
Wer Einheitenzertifikat, Anlagenzertifizierung, Schutzkonzept und Netzbetreiberabstimmung frühzeitig zusammenführt, schafft eine belastbare Grundlage für einen planbaren Netzanschluss und vermeidet unnötige Nachforderungen im späteren Projektverlauf.

Ja. Ein Einheitenzertifikat ist immer erforderlich.
Eine einzige Leistungsgrenze reicht zur Beantwortung dieser Frage nicht aus. Relevant sind unter anderem die 135-kW-, 270-kW- und 500-kW-Grenzen, die maximale Einspeiseleistung, die Spannungsebene sowie mögliche Ausnahmen nach NELEV und EAAV. Deshalb sollte die Zertifizierungspflicht für jedes Projekt individuell bewertet werden.
EntscheidungshilfeJa, in bestimmten Anschlussfällen. NELEV und EAAV ermöglichen für sehr kleine definierte Erzeugungsanlagen innerhalb bestimmter Leistungsgrenzen vereinfachte Nachweise ohne klassisches Anlagenzertifikat. Die dafür geltenden technischen Bedingungen müssen jedoch erfüllt und gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen werden.
Bei einem zertifizierungspflichtigen Anschlussfall wird das Anlagenzertifikat durch eine für den entsprechenden Bereich akkreditierte Zertifizierungsstelle wie M.O.E. ausgestellt. Bewertungsgrundlage sind unter anderem die technischen Projektdaten, die Nachweise der Erzeugungseinheiten und Komponenten sowie die Vorgaben des Netzbetreibers.
Das Einheitenzertifikat weist die elektrischen Eigenschaften eines definierten BHKW- beziehungsweise VKM-Typs nach. Das Anlagenzertifikat bewertet dagegen die konkrete Erzeugungsanlage einschließlich ihrer Komponenten und ihres Verhaltens am individuellen Netzanschlusspunkt.
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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