
Energiespeichersysteme werden zu einem zentralen Baustein der Energiewende. Besonders Batteriespeichersysteme (Battery Energy Storage Systems, BESS) kommen zunehmend in Industrie, Gewerbe und Energieversorgung zum Einsatz. Sie speichern überschüssige Energie, reduzieren Lastspitzen, stellen Flexibilität bereit und können wichtige Aufgaben für Netz- und Systemstabilität übernehmen.
Mit steigender Leistung und wachsender Systemrelevanz steigen jedoch auch die Anforderungen an Sicherheit, Netzverträglichkeit und den Nachweis der elektrischen Eigenschaften.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Speichertechnologie, Leistung, Spannungsebene, Netzanschlusspunkt und Betriebsweise. Bei netzgekoppelten Batteriespeichern müssen beispielsweise Anforderungen an die Batterie selbst, an Wechselrichter und Leistungselektronik sowie an das Verhalten der gesamten Anlage am Netzanschlusspunkt betrachtet werden.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und zeigt, warum eine frühzeitige Planung der Zertifizierung von Energiespeichersystemen für einen wirtschaftlichen und planbaren Netzanschluss entscheidend ist.
Ein Energiespeichersystem nimmt Energie auf, speichert sie für einen bestimmten Zeitraum und stellt sie anschließend wieder zur Verfügung. Im Stromsystem dominieren derzeit elektrochemische Speicher – insbesondere Lithium-Ionen-Batterien. Daneben existieren jedoch weitere Technologien wie:
Bei elektrischen Energiespeichern ist für die Zertifizierung nicht allein das eigentliche Speichermedium relevant. Ein BESS besteht typischerweise aus Batteriemodulen, Batteriemanagementsystem, Leistungselektronik beziehungsweise Wechselrichtern, Schutztechnik, Steuerung, Kommunikation sowie gegebenenfalls Transformator und übergeordneter Anlagenregelung.
Genau dieses Zusammenspiel macht die Zertifizierung komplex: Die Sicherheit einzelner Komponenten bedeutet noch nicht automatisch, dass auch das Gesamtsystem sicher und netzkonform arbeitet.

Eine zentrale internationale Normenreihe für elektrische Energiespeichersysteme ist die IEC 62933. Die IEC 62933-5-1:2024 behandelt allgemeine Sicherheitsanforderungen beziehungsweise Sicherheitsbetrachtungen für netzintegrierte elektrische Energiespeichersysteme unterschiedlicher Technologien. Für elektrochemische Systeme wie BESS konkretisiert die IEC 62933-5-2 die Anforderungen. Die aktuelle Ausgabe IEC 62933-5-2:2025 betrachtet dabei Sicherheitsaspekte über den gesamten Lebenszyklus eines elektrochemischen Speichersystems.
Auf Batterieebene können abhängig vom Produkt und Einsatzgebiet beispielsweise IEC 62619 und IEC 63056 eine Rolle spielen. IEC 62619:2022 enthält Sicherheitsanforderungen für Lithium-Sekundärzellen und -batterien in industriellen Anwendungen einschließlich stationärer Speicher. IEC 63056:2020 adressiert speziell Lithium-Sekundärzellen und -batterien für elektrische Energiespeichersysteme bis zu einer maximalen Gleichspannung von 1.500 V.
Auch die Leistungselektronik muss betrachtet werden. Für Umrichtersysteme ist beispielsweise die DIN EN IEC 62477-1 / VDE 0558-477-1 relevant. Die aktuell veröffentlichte deutsche Fassung stammt aus September 2024.
Die hohe Energiedichte von Batteriespeichern stellt besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept. Bei Lithium-Ionen-Batterien gehört insbesondere das Risiko eines Thermal Runaway zu den zentralen Betrachtungspunkten.
Aus einem lokalen Zellfehler kann sich ohne geeignete Gegenmaßnahmen eine thermische Kettenreaktion entwickeln. Das Sicherheitskonzept eines BESS muss deshalb verschiedene Schutzebenen berücksichtigen.
Dazu gehören unter anderem:
Die IEC 62933-5-2:2025 betrachtet deshalb ausdrücklich das elektrochemische Energiespeichersystem als Gesamtsystem und nicht nur die einzelne Batterie.
Für Betreiber bedeutet das: Die Auswahl zertifizierter Batteriemodule ist ein wichtiger Schritt – sie ersetzt aber nicht automatisch die Sicherheitsbewertung des vollständigen BESS.
Bei netzgekoppelten Speichersystemen kommt neben der Produktsicherheit eine zweite entscheidende Ebene hinzu: der Nachweis der Netzkonformität.
Ob und welcher Nachweis erforderlich ist, hängt insbesondere von Netzanschlusspunkt, Spannungsebene, installierter beziehungsweise vereinbarter Leistung und Anlagenkonfiguration ab.
In Deutschland bilden dafür die Technischen Anschlussregeln des VDE FNN einen wesentlichen Rahmen. Dazu gehören insbesondere:
Für die Niederspannung ist seit 2026 die vollständig überarbeitete VDE-AR-N 4105:2026-03 gültig. Sie enthält unter anderem Anforderungen an Netz- und Anlagenschutz, Betrieb und den Nachweis elektrischer Eigenschaften und berücksichtigt ausdrücklich Speicher sowie rückspeisefähige Systeme.
Für Mittelspannungsanschlüsse ist derzeit die VDE-AR-N 4110:2023-09 maßgeblich. Für Hochspannungsanlagen gelten die entsprechenden Anforderungen der VDE-AR-N 4120; je nach Anlagenkonstellation sind zusätzlich aktuelle Änderungen und Übergangsregelungen zu berücksichtigen.
Eine frühzeitige Klärung ist besonders wichtig, weil das Zertifizierungsverfahren direkt Einfluss auf Projektzeitplan, Auswahl der Komponenten und Inbetriebnahme haben kann.
Für die VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 wird es eine Revision im Jahr 2026 geben. Voraussichtlich kann in einer Übergangsphase von ca. 2 Jahren noch die bisherige Version verwendet werden.
Was wird bei einer Anlagenzertifizierung eines BESS geprüft?
Während ein Einheitenzertifikat beispielsweise Eigenschaften eines Wechselrichters beziehungsweise einer Erzeugungs- oder Speichereinheit prüft und beschreibt, betrachtet das Anlagenzertifikat das Verhalten der gesamten Anlage am Netzanschlusspunkt.
Abhängig vom Anwendungsfall werden unter anderem folgende Eigenschaften bewertet:
Für die Zertifizierung werden daher neben Zertifikaten einzelner Komponenten beispielsweise Netzberechnungen, Simulationsmodelle, Schutzkonzepte und technische Daten der gesamten Anlage benötigt. Gerade bei Großbatteriespeichern sollte die Anlagenzertifizierung deshalb nicht erst kurz vor der Inbetriebnahme beginnen. Änderungen an Wechselrichtern, Transformatoren oder Anlagenreglern können Auswirkungen auf den Nachweis haben und im ungünstigsten Fall Nacharbeiten oder Verzögerungen verursachen.
Der Markt für Großbatteriespeicher wächst stark. Laut Bundesnetzagentur lagen den Übertragungsnetzbetreibern bereits Ende 2024 rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit insgesamt 226 GW Leistung vor. Zum Stand 30. Juni 2026 waren in Deutschland Großbatteriespeicher mit rund 4,67 GWh nutzbarer Speicherkapazität in Betrieb.
Der Netzanschluss wird zunehmend zum kritischen Erfolgsfaktor eines Speicherprojekts. Batteriespeicher unterscheiden sich zudem von klassischen Erzeugungsanlagen: Sie können sowohl große Leistungen aus dem Netz aufnehmen als auch kurzfristig wieder einspeisen. Gleichzeitig reagieren leistungselektronisch gekoppelte Anlagen sehr schnell. Netzbetreiber müssen deshalb beurteilen können, wie sich der Speicher in unterschiedlichen Betriebszuständen verhält. Eine belastbare Zertifizierung schafft dafür die notwendige technische Grundlage.
Ein BESS ist wirtschaftlich besonders interessant, wenn es nicht nur für einen einzelnen Anwendungsfall eingesetzt wird. Moderne Anlagen können mehrere Erlösquellen beziehungsweise Einsparpotenziale kombinieren – häufig als Revenue Stacking oder Multi-Use-Konzept bezeichnet.
Mögliche Anwendungsfälle sind beispielsweise:
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Speicher Flexibilität sowohl durch Stromaufnahme als auch durch zeitversetzte Einspeisung bereitstellen können. Auch flexible Netzanschlussvereinbarungen gewinnen für Speicherprojekte an Bedeutung. Die technische Auslegung entscheidet damit zunehmend über das Erlöspotenzial.
Noch interessanter werden Batteriespeicher durch systemdienliche beziehungsweise netzbildende Eigenschaften.
Konventionelle Kraftwerke haben bislang einen erheblichen Beitrag zur Stabilität des Stromsystems geleistet. Mit einem steigenden Anteil leistungselektronisch gekoppelter Erzeuger müssen vergleichbare Funktionen zunehmend durch Wechselrichter, Speicher und andere Anlagen bereitgestellt werden.
Netzbildende Stromrichter können beispielsweise aktiv zur Stabilisierung von Spannung und Frequenz beitragen. VDE FNN hat dieses Thema in seinem 2026 aktualisierten Hinweis zu netzbildenden Eigenschaften aufgegriffen und dabei auch die Anlagenzertifizierung stärker in den Fokus gerückt. Damit entsteht für BESS eine zusätzliche Perspektive: Speicher können künftig nicht nur Energie zeitlich verschieben, sondern technisch hochwertige Systemdienstleistungen bereitstellen.
Welche konkreten Vergütungsmodelle daraus entstehen und welche Erlöse tatsächlich realisierbar sind, hängt jedoch von Marktregeln, Präqualifikationsanforderungen, Netzanschlussbedingungen und dem jeweiligen technischen Konzept ab. Für Projektentwickler lohnt es sich deshalb, netzdienliche Eigenschaften bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Ein späteres Nachrüsten von Wechselrichter-, Regelungs- oder Kommunikationstechnik kann deutlich aufwendiger sein.
Bei einem BESS greifen viele technische Disziplinen ineinander: Batterie, Wechselrichter, Transformator, Schutztechnik, Anlagenregler und Netzanschluss beeinflussen sich gegenseitig.
Eine frühzeitige Zertifizierungsstrategie kann deshalb helfen,
Insbesondere bei größeren Batteriespeichern sollte die Frage „Welche Nachweise benötigen wir?“ daher möglichst vor der finalen Komponentenbestellung beantwortet werden.
Batteriespeicher entwickeln sich von einer reinen Speicherlösung zu einem aktiven Bestandteil des Energiesystems. Damit wachsen auch die Anforderungen.
Für ein erfolgreiches Projekt müssen mehrere Ebenen zusammengedacht werden: Produktsicherheit, Systemsicherheit, Netzkonformität und Anlagenzertifizierung. Welche Normen und Nachweise konkret gelten, hängt von Technologie, Anlagenleistung, Netzanschlusspunkt und Betriebsstrategie ab.
Gleichzeitig eröffnet eine intelligente technische Auslegung neue wirtschaftliche Chancen. BESS können Energiehandel, Eigenverbrauchsoptimierung, Regelenergie und weitere netz- beziehungsweise systemdienliche Funktionen kombinieren. Wer Zertifizierung und Netzanschluss bereits in einer frühen Projektphase berücksichtigt, schafft daher nicht nur die Voraussetzung für eine sichere Inbetriebnahme. Er legt zugleich die Grundlage dafür, die technischen Möglichkeiten eines Energiespeichers wirtschaftlich möglichst umfassend nutzen zu können.
M.O.E. unterstützt Hersteller, Projektentwickler und Betreiber bei der Bewertung der relevanten Anforderungen sowie bei der Netzanschluss- und Anlagenzertifizierung von Energiespeichersystemen. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, Zertifizierungsrisiken zu erkennen und Speicherprojekte effizient bis zur Inbetriebnahme zu begleiten.

Das hängt von Speichertechnologie, Komponenten, Leistung, Spannungsebene und Einsatzfall ab. Neben Sicherheits- und Produktnormen können bei netzgekoppelten Anlagen Nachweise nach den Technischen Anschlussregeln und gegebenenfalls eine Anlagenzertifizierung erforderlich sein.
Für netzintegrierte Energiespeichersysteme ist insbesondere die Normenreihe IEC 62933 relevant. IEC 62933-5-1 behandelt allgemeine Sicherheitsanforderungen; IEC 62933-5-2 adressiert zusätzliche Anforderungen für elektrochemische Speichersysteme.
Das lässt sich nicht allein anhand der Speichertechnologie beantworten. Maßgeblich sind unter anderem Spannungsebene, Anlagenleistung, Netzanschlusspunkt und die jeweils geltenden Anschlussregeln. Für viele größere Speicheranlagen in Mittel- oder Hochspannung ist der Nachweis der elektrischen Eigenschaften ein zentraler Bestandteil des Netzanschlussverfahrens.
EntscheidungshilfeIn Deutschland richtet sich dies nach der Spannungsebene. Relevant sind insbesondere VDE-AR-N 4105 in der Niederspannung, VDE-AR-N 4110 in der Mittelspannung sowie VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 für höhere Spannungsebenen, sowie die lokale TAB des Netzbetreibers.
Je nach technischer Ausstattung und regulatorischen Voraussetzungen können Batteriespeicher unter anderem Energiearbitrage, Regelenergie, Lastspitzenmanagement, Eigenverbrauchsoptimierung und weitere netz- oder systemdienliche Leistungen kombinieren. Entscheidend ist, die gewünschten Betriebsmodelle bereits bei Auslegung und Zertifizierung zu berücksichtigen.
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.







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