Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Gemäß § 5 der DGUV V3 soll der Anlagenbetreiber dafür Sorge tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Prüflisten sind vom Anlagenbetreiber zu ermitteln und festzulegen.
Nach §5 DGUV V3 sind die Fristen für Wiederholungsprüfung so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel die normalen Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind, ist ein empfohlenes Prüfintervall von mindestens 4 Jahren einzuhalten.
Die Prüfung von elektrischen Anlagen wird gemäß den elektronischen Regeln in Anlehnung an die Beurteilung und Bewertung nachstehender Richtlinien durchgeführt:
Um Stillstandszeiten Ihrer Anlage zu minimieren, können Sie die DGUV V3 Prüfung gut mit den regelmäßigen Schutzprüfungen, der wiederkehrenden SDL Prüfung sowie den mechanischen wiederkehrenden Prüfungen (WKP) durch uns kombinieren. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Bei Fragen aller Art sprechen Sie uns gerne an.