VKM/BHKW

M.O.E. steht seinen Kunden bei allen technologischen Fragestellungen hinsichtlich des Netzanschlusses von Verbrennungskraftmaschinen (VKM) unterstützend zur Seite, um den sicheren und netzkonformen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Zu allen genannten Themen finden Sie links die entsprechenden Details bzw. Dienstleistungen von M.O.E.

Dienstleistungen für VKM im Überblick

  • Einheitenzertifizierung von Erzeugungseinheiten mit Verbrennungskraftmaschinen (für Hersteller)
  • Anlagenzertifizierung mit Verbrennungskraftmaschinen (für Betreiber und Planer)
  • EZA-Konformitätserklärungen nach FGW TR8 (für Betreiber und Planer)
  • Schutzprüfungen an der Erzeugungseinheit und am Netzverknüpfungspunkt (für Betreiber und Planer)
  • Nachweis der Systemstabilitätsverordnung (für Betreiber und Planer)

Anlagenzertifizierung VKM

Die BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008 verpflichtet Betreiber bzw. Planer eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) oder einer Biogasanlage (BGA) mit VKM zur Vorlage eines Anlagenzertifikates bei Ihrem zuständigen Energieversorgungsunternehmen. Die Zertifizierungspflicht für VKM gilt seit 2014. Das Anlagenzertifikat sichert Ihnen und Ihrem Netzbetreiber den netzkonformen Betrieb Ihrer Anlage an Netz und garantiert Ihnen damit den dauerhaften Netzanschluss sowie die dauerhafte Vergütung. Mit dem Zertifikat werden alle Anforderungen aus den Netzanschlussrichtlinien hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage nachgewiesen. Das Anlagenzertifikat wird in folgenden Fällen benötigt:

  • Neubau einer Anlage ab einer Leistung von 1 MVA
  • Anlagenerweiterung auf eine Leistung größer 1 MVA (z.B. aufgrund einer Flexibilisierung)
  • Repowering einer Anlage ab einer Leistung von 1 MVA

Flexibilisierung von Biogasanlagen

Biogasanlagen werden aktuell im sogenannten Grundlastbetrieb gefahren, d.h. sie erzeugen in der Regel durchgehend Strom bei Nennleistung. Auf der anderen Seite ist der Stromverbrauch im Netz zeitlichen Schwankungen ausgesetzt. Hier greift die sogenannte Flexibilisierungsprämie, welche Betreiber von VKM belohnt, sofern diese sich dem Verbrauch im Netz anpassen. Voraussetzung ist folgende Spezifikation der Anlage: Biogasanlagen, die bei gleichbleibender Gasproduktion und einer Vergrößerung von Antriebsmaschine und Generator auf den schwanken Bedarf im Netz reagieren können.

Systemstabilitätsverordnung

Bestandsanlagen müssen sich häufig nach alten Anforderungen bei Abweichungen der Netzfrequenz kleiner 49,5 Hz oder größer 50,2 Hz abschalten. Damit sich bei Frequenzabschaltungen nicht eine größere Anzahl von Erzeugungsanlagen vom Netz trennen, muss der mögliche Frequenzbereich älterer Anlagen erweitert werden. Sollte Ihre Anlage betroffen sein, wird sich Ihr Netzbetreiber mit Ihnen in Verbindung setzen. M.O.E. hilft Ihnen bei Fragen zur Erbringung des notwendigen Nachweises gerne weiter.

Simon Wildgruber – Ihr Ansprechpartner für den Fachbereich Zertifizierung VKM/BHKW und Wasserkraft

Simon Wildgruber

Bitte kontaktieren Sie mich in allen Fragen zu den Themen:

  • Anlagenzertifizierung von VKM/BHKW und Wasserkraft

  • Inbetriebsetzungserklärung für VKM/BHKW und Wasserkraft

  • Konformitätserklärung von VKM/BHKW und Wasserkraft

  • Systemstabilitätsverordnung

  • Flexibilisierung von Biogasanlagen

Als akkredierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 wird die M.O.E. durch die BDEW-Liste „Begutachtung und Zertifizierung von Neu- und Bestandsanlagen“ empfohlen.

Rufen Sie mich gerne an unter
+49 (0) 4821 6453 – 226

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Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.