Elektrische Eigenschaften
Messung der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Einheitenzertifizierung
Im Rahmen der Einheitenzertifizierung werden die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten, z.B. Windenergieanlagen, Verbrennungskraftmaschinen (z.B. BHKW) oder Photovoltaik-Wechselrichter, vermessen und bestimmt. Diese Messungen werden als Grundlage für die Ausstellung eines Einheitenzertifikats benötigt. Die Messungen im Rahmen der Einheitenzertifizierung werden gemäß FGW TR3, IEC 61400-21 und/oder DIN VDE V 0124-100 durchgeführt und in einem Prüfbericht dokumentiert. U. a. werden folgende Messungen und Tests bei der Messung durchgeführt:
Gerne erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeit der Durchführung der FRT-Tests z.B. an einem Prüfstand oder am Anlagenstandort mit mobiler Prüfeinrichtung.
Wir sind für die Messung der elektrischen Eigenschaften ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiertes Prüflabor und weisen somit nachweislich Kompetenz im Bereich Typprüfung und der Messung der elektrischen Eigenschaften auf.
Messung der elektrischen Eigenschaften im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens
Messungen sind ebenfalls im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens notwendig. Diese werden nach Inbetriebnahme der EZA durchgeführt. Die Messung im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens kann ebenfalls durch M.O.E. erfolgen.
Unterschiede zu Messung der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Einheitenzertifizierung:
Wir bieten ebenfalls Inbetriebnahme des Störschreibers im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens an. Diese Dienstleistung wird in der Regel im Gesamtpaket mit dem Anlagenzertifikat C angeboten und beinhaltet folgende Punkte:
Oberschwingungsmessung
Sollten im Rahmen der Anlagenzertifizierung Überschreitungen der Oberschwingungen festgestellt werden und daraufhin das Anlagenzertifikat unter Vorbehalt eines messtechnischen Konformitätsnachweises (Oberschwingungsmessung) ausgestellt werden, so müssen Anlagenbetreiber innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Anlagenzertfikates für die Erzeugungsanlage eine Oberschwingungsmessung veranlassen und diese durch die zuständige Zertifizierungsstelle bewerten lassen.
Zeigt die Auswertung der Oberschwingungsmessung die Einhaltung der Grenzwerte auf, so wird der Vorbehalt durch die Zertifizierungsstelle quittiert. Der Vorbehalt aus dem Anlagenzertifikat wird somit aufgehoben.
Ein Überschreiten der Grenzwerte aus der Oberschwingungsmessung hat zur Folge, dass der Anlagenbetreiber innerhalb von einem Jahr Maßnahmen zur Minderung der Oberschwingungsemissionen durchführen lassen muss, welche wiederum durch eine Messung bestätigt werden muss. Sollte durch den Anlagenbetreiber keine Oberschwingungsmessung innerhalb der sechs Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit der Erzeugungsanlage stattfinden, so muss die Zertifizierungsstelle nach Ablauf dieser Frist das Anlagenzertifikat zurückziehen. Der Netzbetreiber kann aufgrund von netzunverträglichen Rückwirkungen, wie z.B. Oberschwingungen, die Abschaltung der Anlage verlangen.
Messung des Verhaltens bei Störungen
In Erzeugungsanlagen können Wechselwirkungen zwischen Erzeugungsanlage und Netz zu Problemen beim Betrieb der Erzeugungsanlage führen. Dies hat unter Umständen aufwendige Reparatur-/Wartungsarbeiten oder den Betriebsausfall der Anlage zur Folge. Damit die Ursache für das Problem gefunden wird, bieten wir individuelle Messungen der elektrischen Eigenschaften an. Die Messdaten können in Zusammenarbeit zwischen Anlagenbetreiber, Hersteller, Netzbetreiber und M.O.E. zur Fehlersuche herangezogen werden. Mögliche Untersuchungen können sein:
Wir unterstützen Sie bei der Fehlersuche mittels individuell abgestimmter Messungen zur Ursachenfindung.
Michel Sievers, Abteilungsleiter Power Quality – Ihr Ansprechpartner
Rufen Sie mich gerne an unter +49 (0) 4821 6453 – 286 oder schicken Sie mir eine Mail über das folgende Kontaktformular:
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.