Einzelnachweisverfahren
Was ist das Einzelnachweisverfahren?
Kann das übliche Verfahren für den Anlagenzertifizierungsprozess gemäß FGW TR 8, bestehend aus einem Einheitenzertifikat, dem anschließenden Anlagenzertifikat sowie der abschließenden EZA-Konformitätserklärung nicht angewendet werden, kann mit dem sogenannten Einzelnachweisverfahren vom üblichen Vorgehen abgewichen werden. Durch die Nachweise in dem Verfahren ist ebenfalls ein sicherer und dauerhafter Netzanschluss der Erzeugungsanlage gewährleistet.
Anlagenzertifikat C
Im Einzelnachweisverfahren wird direkt auf Basis eines vorläufigen Simulationsmodells ein Anlagenzertifikat (C) erstellt, ohne das ein Einheitenzertifikat vorliegt. Dieser Fall kann z.B. aufgrund einer zu großen Leistung der Erzeugungseinheit und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Testdurchführung vorliegen.
Das alternative Zertifizierungsverfahren ist in der FGW TR8 Rev. 08 als Anhang L: „Anlagen- und Einheitenzertifikate im Zertifizierungsverfahren für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen mit Synchrongenerator (ZV -Typ 1)“ beschrieben und kann für die folgenden Richtlinien angewendet werden:

Wesentliche Unterschiede zum üblichen Zertifizierungsverfahren (Einheitenzertifikat, Anlagenzertifikat, Überwachung, Konformitätserklärung)
Weiterführende Informationen zum Einzelnachweisverfahren
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Warum M.O.E.?
Die Messung im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens und Erstellung eines für Ihr Projekt am besten geeigneten Testplans kann ebenfalls durch M.O.E. durchgeführt werden. Für Fragen zum Thema Einzelnachweisverfahren stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.