Einzelnachweisverfahren

Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen:

Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verlangt, dass Erzeugungsanlagen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und von einer Zertifizierungsstelle geprüft werden.

Dieses Verfahren bietet eine maßgeschneiderte Prüfung für Anlagen, die nicht den Standardverfahren mit Einheiten- oder Anlagenzertifikaten (A und B) folgen können. Es kommt insbesondere bei Großkraftwerken, Einzelanfertigungen oder älteren Anlagen zum Einsatz.

Gibt es mehrere Arten des Einzelnachweisverfahrens?

Ja, es wird zwischen dem vereinfachten Einzelnachweisverfahren Anlagenzertifikat C1 und dem Einzelnachweisverfahren mit einem Anlagenzertifikat C2 unterschieden.

  • Einzelnachweisverfahren – Anlagenzertifikat C1

Das Anlagenzertifikat C1 wird für komplexe, großformatige oder individuell angefertigte Anlagen verwendet (größer 950 kW), bei denen eine detaillierte technische Prüfung erforderlich ist.

Merkmale des C1-Verfahrens:

  • Umfassende Erstellung eines Simulationsmodells, das die gesamte Anlage detailliert abbildet.
  • Detaillierte Messungen und Validierungen nach der Inbetriebnahme, um die Übereinstimmung mit den Simulationsergebnissen sicherzustellen.
  • Langfristige Überwachung und Modellvalidierung durch den Einsatz von Störschreibern.

Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Prüfaufwand an die Anforderungen der jeweiligen Anlage anzupassen, um einen effizienten Nachweisprozess sicherzustellen.

  • Vereinfachtes Einzelnachweisverfahren  – Anlagenzertifikat C2

Das vereinfachte Verfahren mit einem Anlagenzertifikat C2 kommt für kleinere (bis 950 kW Anschlusswirkleistung) oder weniger komplexe Anlagen zum Einsatz.

Merkmale des C2-Verfahrens:

  • Reduzierter Umfang der Nachweise, insbesondere bei der Modellbildung und den Simulationen.
  • Fokus auf grundlegende Netzverträglichkeit und Einhaltung der Mindestanforderungen.
  • Geringerer Prüf- und Dokumentationsaufwand.

Für welche Erzeugungsanlagen ist das Verfahren gedacht?

Anlagen, die für das Einzelnachweisverfahren in Frage kommen, sind oft komplexe oder individuelle Energieerzeugungsanlagen mit besonderen Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gasturbinenkraftwerke: Große und leistungsstarke Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, die oft in Spitzenlastkraftwerken eingesetzt werden.

  • Dampfturbinenkraftwerke: Häufig in fossilen oder Biomassekraftwerken verwendet, wo Dampf aus Verbrennungsprozessen Turbinen antreibt.

  • Blockheizkraftwerke (BHKW): Kombinierte Strom- und Wärmeerzeuger, besonders im industriellen oder kommunalen Bereich.

  • ORC-Anlagen (Organic Rankine Cycle): Systeme zur Verstromung von Abwärme oder erneuerbarer Energie, z. B. in Biomasse- oder Geothermieanlagen.

  • Notstromaggregate: Insbesondere für kritische Infrastruktur (z. B. Krankenhäuser, Rechenzentren), welche neben der Aufgabe der Notstromversorgung auch für weitere Zwecke eingesetzt werden sollen (z.B. Spitzenlastkappung).

  • Großkraftwerke (> 5 MVA): Inklusive Anlagen für Kohle, Öl, Gas oder Biomasse.

  • Spezialanfertigungen: Anlagen, die nicht standardisiert sind, wie Prototypen oder innovative Energieerzeugungstechnologien.

  • Bestandsanlagen bei Standortwechsel: Ältere Anlagen, z. B. vor 2014 in Betrieb genommene BHKWs oder Notstromsysteme, die aufgerüstet und an einem neuen Standort in Betrieb genommen werden sollen.

  • Wasserkraftwerke: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Turbinen, Generatoren und Regler individuell ausgelegt und gelten als Einzelanfertigungen.

     

Diese Anlagen zeichnen sich oft durch ihre hohe Leistung, individuelle Anforderungen oder spezielle Einsatzbedingungen aus, die ein standardisiertes Nachweisverfahren unpraktikabel machen.

Der gesamte Prozess umfasst vier aufeinander folgende Schritte:

  • Erstellung des Anlagenzertifikats C

Bevor die Anlage in Betrieb genommen wird, wird sie in einer Simulationsumgebung nachgebildet, um ihre elektrotechnischen Eigenschaften zu prüfen. Hierbei werden mithilfe der Planungsunterlagen Simulationsmodelle erstellt, die Rückwirkungen der Anlage auf das Stromnetz analysieren.

Wichtige Prüfbereiche:

  • Netzverträglichkeit (z. B. Spannungsänderungen, Flicker, Oberschwingungen)
  • Leistungsbereitstellung (Wirk- und Blindleistung, Regelfunktionen)
  • Stabilität der Anlage im Fehlerfall

Das Anlagenzertifikat C muss vor Inbetriebnahme der Anlage beim Netzbetreiber eingereicht werden. Nach Prüfung erteilt der Netzbetreiber eine vorläufige Betriebserlaubnis.

  • Messungen an der Anlage

Sobald die Anlage in Betrieb ist, werden reale Messungen durchgeführt, um die Simulationsmodelle zu validieren und Anforderungen nachzuweisen.

Dazu gehören z.B.:

  • Funktionstests und Schutzprüfungen
  • Messungen von Netzrückwirkungen, Wirk- und Blindleistung
  • Validierung des Verhaltens der Anlage unter verschiedenen Betriebsbedingungen
  • Erweiterte Konformitätserklärung

Die Ergebnisse der Messungen werden mit den Simulationen abgeglichen. Wenn Anpassungen nötig sind, wird das Simulationsmodell aktualisiert. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann die erweiterte Konformitätserklärung ausgestellt werden.

  • Langfristige Überwachung

Nach der Abnahme wird der Betrieb der Anlage überwacht. Ein Störschreiber zeichnet regelmäßig Spannungsevents auf, die mit dem Simulationsmodell verglichen werden. Ziel ist sicherzustellen, dass die Anlage langfristig zuverlässig funktioniert und den Netzanforderungen entspricht.

Professionelle Zulieferer

Das Einzelnachweisverfahren erfordert auch auf Seiten des Betreibers fundierte Kenntnisse in Anlagensteuerung, Netzschutz, Generatoren und weiteren technischen Details. Daher empfehlen wir, bereits in der Planungsphase alle Beteiligten eng einzubinden sowie vertraglich verpflichten, um sicherzustellen, dass die Zulieferer umfassenden technischen Support leisten.

Auf einen Blick: Anlagenzertifikat C, Konformitätserklärung, Überwachung

Mit unserer Erfahrung im Bereich Zertifizierungsprozesse begleiten wir Sie von der ersten Simulation bis zur Überwachung Ihrer Anlage – fristgerecht und fachgerecht.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir beraten Sie gerne!

Tobias Busboom – Ihr Ansprechpartner

Tobias Busboom

Bitte kontaktieren Sie mich in allen Fragen zu den Themen:

  • Einheitenzertifizierung

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  • Einzelnachweisverfahren

Als akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 wird die M.O.E. durch die BDEW-Liste “Begutachtung und Zertifizierung von Neu- und Bestandsanlagen” empfohlen.

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+49 (0) 4821 6453 – 261

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Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.