Einzelnachweisverfahren
Was ist das Einzelnachweisverfahren?
Kann das übliche Verfahren für den Anlagenzertifizierungsprozess gemäß FGW TR 8, bestehend aus einem Einheitenzertifikat, dem anschließenden Anlagenzertifikat sowie der abschließenden EZA-Konformitätserklärung nicht angewendet werden, kann mit dem sogenannten Einzelnachweisverfahren vom üblichen Vorgehen abgewichen werden. Durch die Nachweise in dem Verfahren ist ebenfalls ein sicherer und dauerhafter Netzanschluss der Erzeugungsanlage gewährleistet.
Anlagenzertifikat C
Im Einzelnachweisverfahren wird direkt auf Basis eines vorläufigen Simulationsmodells ein Anlagenzertifikat (C) erstellt, ohne das ein Einheitenzertifikat vorliegt. Dieser Fall kann z.B. aufgrund einer zu großen Leistung der Erzeugungseinheit und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Testdurchführung vorliegen.
Das alternative Zertifizierungsverfahren ist in der FGW TR8 Rev. 08 als Anhang L: „Anlagen- und Einheitenzertifikate im Zertifizierungsverfahren für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen mit Synchrongenerator (ZV -Typ 1)“ beschrieben und kann für die folgenden Richtlinien angewendet werden:

Wesentliche Unterschiede zum üblichen Zertifizierungsverfahren (Einheitenzertifikat, Anlagenzertifikat, Überwachung, Konformitätserklärung)
Weiterführende Informationen zum Einzelnachweisverfahren
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Warum M.O.E.?
Die Messung im Rahmen des Einzelnachweisverfahrens und Erstellung eines für Ihr Projekt am besten geeigneten Testplans kann ebenfalls durch M.O.E. durchgeführt werden. Für Fragen zum Thema Einzelnachweisverfahren stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Tobias Busboom – Abteilungsleiter Einheitenzertifizierung

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Als akkredierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 wird die M.O.E. durch die BDEW-Liste “Begutachtung und Zertifizierung von Neu- und Bestandsanlagen” empfohlen.
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Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.