Zertifizierung
Zertifizierungspflicht von dezentralen Erzeugungsanlagen
Stromerzeugungsanlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz unterliegen in Deutschland unabhängig von der jeweiligen Technologie (Wind, Photovoltaik, VKM/BHKW, Speicher, Wasserkraft) gemäß NELEV und VDE-AR-N 4110/4120 (TAR Mittel- und TAB Hochspannng) der Zertifizierungspflicht.
Die Richtlinien verpflichten Anlagenbetreiber zur Vorlage eines Anlagenzertifikates bei Ihrem zuständigen Energieversorgungsunternehmen. Dies gilt für Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung ∑PAmax> 500 kW oder einer vereinbarten Einspeiseleistung PAV,E > 270 kW mit Anschluss an Mittel- bzw. Hochspannungsnetze. Anlagen am Niederspannungsnetz müssen lediglich Einheiten- bzw. Komponentenzertifikate vorlegen.
Wir möchten Sie bei Ihrem Zertifizierungsprozess begleiten und Ihnen die akkreditierte Zertifizierung elektrischer Eigenschaften näher bringen. Beginnend mit der Einheitenzertifizierung der Erzeugungseinheiten für Hersteller, welche die Grundlage der Anlagenzertifizierung für Projektierer darstellt, weiter über die Zertifizierung der Komponenten bis hin zur abschließenden EZA-Konformitätserklärung erstellen wir Ihnen den entsprechenden Nachweis.
Den Prozess vom Anlagenzertifikat bis zur EZA-Konformitätserklärung haben wir in einem kurzen Video veranschaulicht:
Für alle Themen haben wir geschulte Mitarbeiter, die Ihnen gerne weiterhelfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie eine Übersicht über zum Thema Anlagenzertifizierung / Einheitenzertifizierung.
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Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.