Schallimmissionsschutz bei Lärmbelastung durch Geräuschmessung und Schallschutzgutachten
Von technischen Anlagen, Gewerbe- und Industrieeinheiten oder auch Baustellen verursachte Geräusche sind bisweilen unangenehm für den Menschen. Übersteigen sie bestimmte Grenzwerte, kann diese Schallimmission sogar krank machen. Damit es gar nicht erst soweit kommen muss, führen wir als behördlich anerkanntes und durch die DAkkS akkreditiertes Prüflabor Schallmessungen und Schallimmissionsprognosen durch.
Durch konkrete Vorschläge zu Schallschutzmaßnahmen helfen wir Ihnen als Betreiber, Bauherr oder Planungsstelle, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Richtwerte bei Überschreitungen einzuhalten oder auch für behördlich angeordnete Schallmessungen nachzuweisen (§ 26 BImSchG und § 28 BImSchG). So können Sie zum Beispiel die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Anlagen und Einrichtungen nach TA Lärm sicherstellen.
Natürlich können wir mit unseren Schallausbreitungsrechnungen auch zur akustischen Stadtgestaltung beitragen und so den kommunalen Schallschutz maßgeblich fördern. In Tätigkeitsfeldern der technischen und kommunalen Akustik haben wir von M.O.E. bereits viel Erfahrung.
Seit Anfang 2019 ist M.O.E. vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Messstelle für die Modulgruppe V – Immissionsschutz gem. §29 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benannt und nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige unserer Tätigkeitsfelder genauer vorstellen und aufzeigen, wie wir Sie mit unseren Leistungen bei Ihren Vorhaben unterstützen können:

Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. (FH) Annika Henze
Abteilungsleiterin Akustik
Moeller Operating Engineering GmbH
Kirchhoffstraße 1
25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 6453 – 296
Schallgutachten für Ihr Gewerbe
Bei der Errichtung neuer technischer Anlagen oder auch bei Änderung bestehender Anlagen müssen Gewerbetreibende oftmals zur Erfüllung der Genehmigungsauflagen Schallschutznachweise bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde erbringen, um einen entsprechenden Lärmschutz zu gewährleisten.
Darüber hinaus können Schallimmissionsprognosen bereits in der frühen Phase Ihres Projektes mögliche Probleme geräuschbedingter Schallemissionen und Immissionen aufdecken. Hierdurch kann bereits in der planerischen Phase Einfluss genommen werden, um teure bauliche Nachbesserungen zu vermeiden.
Falls Sie für Ihr Gewerbe, sei es neu oder im Änderungsverfahren, ein Schallgutachten (Lärmgutachten) benötigen, sind wir genau die richtigen Lärmschutzgutachter für Sie. Wir erstellen ein digitales Modell der Schallausbreitung mit detaillierter Darstellung aller zu berücksichtigen Emissionen und fertigen ein ausführliches und aussagekräftiges Schallschutzgutachten für Sie an. Sollten Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nötig sein, erhalten Sie hierzu selbstverständlich ebenfalls Lösungen von uns.
Grundlage unserer Arbeit sind moderne Software (CadnaA) sowie zahlreiche Studien als Grundlage für die Berechnung. Im Bedarfsfall messen wir die Schallemission einzelner Maschinen und Aggregate zur Bestimmung des Schallleistungspegels auch nach, sollten einmal keine Studienergebnisse verfügbar sein. Alle unsere Schallpegelmesser erfüllen die Genauigkeitsklasse 1 gemäß IEC 61672:2002. Das Berechnungsmodell wird gemäß DIN ISO 9613-2 angefertigt.
Selbstverständlich übernehmen wir auch einen Großteil der Kommunikation in Abstimmung mit den Architekten, Planer und Behörden.
Für folgende Bauvorhaben bieten wir Gutachten an:
Baustellenlärm
Als Bauherr kann es sein, dass Sie zum Schutze der Nachbarschaft nachweisen müssen, dass der Lärm Ihrer Baustelle die geltenden Richtwerte nicht überschreitet. Dies kann im Rahmen einer Schallprognose oder auch durch Überwachungsmessungen geschehen. Wir helfen Ihnen dabei, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erhalten.
Worin können wir Sie also unterstützen?
Bauleitplanung
Im Rahmen des Genehmigungsprozesses zur Änderung von Flächennutzungsplänen (vorbereitende Bauleitplanung) sowie bei der Änderung von Bebauungsplänen ist die Betrachtung des Plangebiets aus immissionstechnischer Sicht obligat. Dies muss bereits vor Durchführung der geplanten Vorhaben geschehen.
Welche Leistungen erbringen wir im Planungsprozess?
Sie benötigen ein Angebot oder haben noch Fragen zu Ihrem Vorhaben?
Dipl.-Ing. (FH) Annika Henze, Abteilungsleiterin Akustik – Ihre Ansprechpartnerin
Rufen Sie mich gerne an unter +49 (0) 4821 6453 – 296 oder schicken Sie mir eine Mail über das folgende Kontaktformular (* Pflichtfelder):