Schallimmissionsschutz bei Lärmbelastung durch Geräuschmessung und Schallschutzgutachten

Von technischen Anlagen, Gewerbe- und Industrieeinheiten oder auch Baustellen verursachte Geräusche sind bisweilen unangenehm für den Menschen. Übersteigen sie bestimmte Grenzwerte, kann diese Schallimmission sogar krank machen. Damit es gar nicht erst soweit kommen muss, führen wir als behördlich anerkanntes und durch die DAkkS akkreditiertes Prüflabor Schallmessungen und Schallimmissionsprognosen durch.

Durch konkrete Vorschläge zu Schallschutzmaßnahmen helfen wir Ihnen als Betreiber, Bauherr oder Planungsstelle, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Richtwerte bei Überschreitungen einzuhalten oder auch für behördlich angeordnete Schallmessungen nachzuweisen (§ 26 BImSchG und § 28 BImSchG). So können Sie zum Beispiel die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Anlagen und Einrichtungen nach TA Lärm sicherstellen.

Natürlich können wir mit unseren Schallausbreitungsrechnungen auch zur akustischen Stadtgestaltung beitragen und so den kommunalen Schallschutz maßgeblich fördern. In Tätigkeitsfeldern der technischen und kommunalen Akustik haben wir von M.O.E. bereits viel Erfahrung.

Seit Anfang 2019 ist M.O.E. vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Messstelle für die Modulgruppe V – Immissionsschutz gem. §29 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benannt und nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige unserer Tätigkeitsfelder genauer vorstellen und aufzeigen, wie wir Sie mit unseren Leistungen bei Ihren Vorhaben unterstützen können:

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. (FH) Annika Henze
Abteilungsleiterin Akustik

Moeller Operating Engineering GmbH
Kirchhoffstraße 1
25524 Itzehoe

Telefon: +49 (0) 4821 / 6453 – 296

Schallgutachten für Ihr Gewerbe

Bei der Errichtung neuer technischer Anlagen oder auch bei Änderung bestehender Anlagen müssen Gewerbetreibende oftmals zur Erfüllung der Genehmigungsauflagen Schallschutznachweise bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde erbringen, um einen entsprechenden Lärmschutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus können Schallimmissionsprognosen bereits in der frühen Phase Ihres Projektes mögliche Probleme geräuschbedingter Schallemissionen und Immissionen aufdecken. Hierdurch kann bereits in der planerischen Phase Einfluss genommen werden, um teure bauliche Nachbesserungen zu vermeiden.

Falls Sie für Ihr Gewerbe, sei es neu oder im Änderungsverfahren, ein Schallgutachten (Lärmgutachten) benötigen, sind wir genau die richtigen Lärmschutzgutachter für Sie. Wir erstellen ein digitales Modell der Schallausbreitung mit detaillierter Darstellung aller zu berücksichtigen Emissionen und fertigen ein ausführliches und aussagekräftiges Schallschutzgutachten für Sie an. Sollten Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nötig sein, erhalten Sie hierzu selbstverständlich ebenfalls Lösungen von uns.

Grundlage unserer Arbeit sind moderne Software (CadnaA) sowie zahlreiche Studien als Grundlage für die Berechnung. Im Bedarfsfall messen wir die Schallemission einzelner Maschinen und Aggregate zur Bestimmung des Schallleistungspegels auch nach, sollten einmal keine Studienergebnisse verfügbar sein. Alle unsere Schallpegelmesser erfüllen die Genauigkeitsklasse 1 gemäß IEC 61672:2002. Das Berechnungsmodell wird gemäß DIN ISO 9613-2 angefertigt.

Selbstverständlich übernehmen wir auch einen Großteil der Kommunikation in Abstimmung mit den Architekten, Planer und Behörden.

Für folgende Bauvorhaben bieten wir Gutachten an:

  • Jegliche Gewerbe (auch Industrie), die gemäß TA Lärm (2017) zu beurteilen sind
  • Freizeit- und Sportstätten gemäß 18. BImSchV
  • Gaststättengewerbe nach TA Lärm (2017) und VDI 3726
  • Schießlärm (Schießgeräuschimmissionen) nach VDI 3745

  • Straßen- und Schienenverkehr, gemäß 16. BImSchV, nach RLS-19 und Schall 03

Baustellenlärm

Als Bauherr kann es sein, dass Sie zum Schutze der Nachbarschaft nachweisen müssen, dass der Lärm Ihrer Baustelle die geltenden Richtwerte nicht überschreitet. Dies kann im Rahmen einer Schallprognose oder auch durch Überwachungsmessungen geschehen. Wir helfen Ihnen dabei, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erhalten.

Worin können wir Sie also unterstützen?

  • Erstellung Ihrer Baulärmprognose gemäß AVV Baulärm und geltender Richtlinien
  • Baulärm-Überwachungsmessungen (ohne Dauermessung)
  • Lösungen bei Überschreitung der zulässigen Richtwerte

Bauleitplanung

Im Rahmen des Genehmigungsprozesses zur Änderung von Flächennutzungsplänen (vorbereitende Bauleitplanung) sowie bei der Änderung von Bebauungsplänen ist die Betrachtung des Plangebiets aus immissionstechnischer Sicht obligat. Dies muss bereits vor Durchführung der geplanten Vorhaben geschehen.

Welche Leistungen erbringen wir im Planungsprozess?

  • Beurteilung der vorherrschenden und zu erwartenden Verkehrsemissionen (Straße und Schiene) gemäß 16. BImSchV, nach RLS-19 und Schall 03
  • Berücksichtigung aller umliegender Gewerbe im Sinne der TA Lärm (2017), 18. BImSchV

  • Vorschläge für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan

  • Maßnahmen zum Schallschutz bei Überschreitung der zulässigen Richtwerte

Sie benötigen ein Angebot oder haben noch Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Dipl.-Ing. (FH) Annika Henze, Abteilungsleiterin Akustik – Ihre Ansprechpartnerin
Rufen Sie mich gerne an unter +49 (0) 4821 6453 – 296 oder schicken Sie mir eine Mail über das folgende Kontaktformular (* Pflichtfelder):

Das sagen Kunden über uns:

„Dedication and support beyond the call of duty. During the course of our project we received excellent counseling and service far beyond the ordinary. Vital parts of our success were based on MOE‘s performance.“

Felix Koslowski, FK2T GmbH
„Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für die angenehme und kompetente Abwicklung des Schallgutachtens ganz herzlich bedanken. Trotz vieler Faktoren (Autobahn, Gewerbe etc) ist es problemlos zu einem sehr positiven Ergebnis gekommen. Kompetenz zahlt sich immer für den Auftraggeber aus. Ich habe Sie umgehend weiterempfohlen.“
Tim Kordes, Kordes Rosen, Klein-Offenseth
„Die Zusammenarbeit für eine schalltechnische Untersuchung mit Frau Henze, Fa. M.O.E., verlief sehr professionell und durchgehend angenehm. Von Angebot bis Abrechnung gab es keinerlei Beanstandungen, Termine und Kostenrahmen wurden eingehalten und Frau Henze hat sich fachlich und persönlich weit über heutige Dienstleistungsstandards hinaus engagiert. Vielen Dank dafür und – jederzeit wieder!“
Jan Doerbeck, Architekt, Haby

Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.