Akustische Messungen: Windenergie

TA Lärm, Schallmessung, Schallimmissionsschutz, Schallimmissionsprognose für Betreiber von WEA

  • Erfüllung der Auflagen aus Ihrem Genehmigungsbescheid der Behörden (LLUR) für akustische Messungen des Bereiches Immissionsschutz

  • Akustische Messungen einer einzelnen Windenergieanlage oder eines gesamten Windparks
  • Gutachten mit Beurteilung nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

  • Messung, Beurteilung sowie Berichterstellung von tieffrequentem Schall gemäß den aktuellen Standards (z.B. DIN 45680)

Für Hersteller von Windenergieanlagen bieten wir

  • Prototypen- und Mehrfachvermessung einer Windenergieanlage inkl. Berichtserstellung
  • Emissionsmessungen nach den aktuellen Standards, wie z.B. der IEC 61400-11 oder FGW
  • Akustische Messungen und Übermittlung der gewonnenen Daten nach individuellen Vorgaben

BImSchG und M.O.E.

Das Prüflabor von M.O.E. ist benannte Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Modul Immissionsschutz. Geräuschmessungen auf Grundlage von §§ 26, 28 BImSchG die als Auflage der Genehmigung einer Windenergieanlage gestellt sind, werden behördlich anerkannt.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht benannter Messstellen: ReSyMeSa

Annika Henze, Abteilungsleiterin Akustik – Ihre Ansprechpartnerin

Rufen Sie mich gerne an unter +49 (0) 4821 6453 – 296 oder schicken Sie mir eine Mail über das folgende Kontaktformular: