Akustische Messungen: Windenergie
TA Lärm, Schallmessung, Schallimmissionsschutz, Schallimmissionsprognose für Betreiber von WEA
Erfüllung der Auflagen aus Ihrem Genehmigungsbescheid der Behörden (LLUR) für akustische Messungen des Bereiches Immissionsschutz
- Akustische Messungen einer einzelnen Windenergieanlage oder eines gesamten Windparks
Gutachten mit Beurteilung nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- Messung, Beurteilung sowie Berichterstellung von tieffrequentem Schall gemäß den aktuellen Standards (z.B. DIN 45680)
Für Hersteller von Windenergieanlagen bieten wir
- Prototypen- und Mehrfachvermessung einer Windenergieanlage inkl. Berichtserstellung
- Akustische Messungen und Übermittlung der gewonnenen Daten nach individuellen Vorgaben
BImSchG und M.O.E.
Das Prüflabor von M.O.E. ist benannte Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Modul Immissionsschutz. Geräuschmessungen auf Grundlage von §§ 26, 28 BImSchG die als Auflage der Genehmigung einer Windenergieanlage gestellt sind, werden behördlich anerkannt.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht benannter Messstellen: ReSyMeSa
Annika Henze, Abteilungsleiterin Akustik – Ihre Ansprechpartnerin
Rufen Sie mich gerne an unter +49 (0) 4821 6453 – 296 oder schicken Sie mir eine Mail über das folgende Kontaktformular:
Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.