Wiederkehrende Prüfung
Prüfung von Tragstruktur, Maschinen und Rotorblättern von Windenergieanlagen
Alle Windenergieanlagen sind in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen an Tragstruktur, Maschinen und Rotorblättern zu prüfen. Versäumen Sie diese Termine, besteht die Gefahr, die Baugenehmigung oder den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Prüfung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Das Prüfintervall kann laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBt) bei jährlich durchgeführter Wartung von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Ferner sind im vierjährigen Turnus die wiederkehrende Schutzprüfung sowie die Prüfung nach der DGUV V3, ehemals BGV A3, durchzuführen.
Unter Zuhilfenahme der Methoden der Videoendoskopie, der messtechnischen Prüfung des Blitzschutzsystems, der chemischen Analyse der Öle und Fette, der Offline Schwingungsmessung, der Thermografie und der Schutzprüfung untermauern wir die Qualität.