Wiederkehrende Prüfung
Prüfung von Tragstruktur, Maschinen und Rotorblättern von Windenergieanlagen
Alle Windenergieanlagen sind in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Sachverständigen an Tragstruktur, Maschinen und Rotorblättern zu prüfen. Versäumen Sie diese Termine, besteht die Gefahr, die Baugenehmigung oder den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Prüfung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Das Prüfintervall kann laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBt) bei jährlich durchgeführter Wartung von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Ferner sind im vierjährigen Turnus die wiederkehrende Schutzprüfung sowie die Prüfung nach der DGUV V3, ehemals BGV A3, durchzuführen.
Unter Zuhilfenahme der Methoden der Videoendoskopie, der messtechnischen Prüfung des Blitzschutzsystems, der chemischen Analyse der Öle und Fette, der Offline Schwingungsmessung, der Thermografie und der Schutzprüfung untermauern wir die Qualität.
Erfahren Sie in unserem Video mehr über die Rotorblattinspektion einer Windenergieanlage
Leistungsumfang der Wiederkehrenden Prüfungen (WKP)
Nils Stendorf, Abteilungsleiter Technik der Inspektionsstelle Mechanik
Rufen Sie mich gerne an unter
+49 (0) 4821 6453 – 281
Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.