Nachweisverfahren gemäß VDE-AR-N 4110

Erzeugungsanlagen, Erzeugungseinheiten, Mischanlagen, Speicher sowie Notstromaggregate müssen bestimmte Nachweise für den Netzparallelbetrieb erbringen. Hierbei ist gemäß der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) zwischen vier Arten von Anlagenzertifikaten zu unterscheiden:

  1. Anlagenzertifikat A: Standard-Anlagenzertifikat (bei Mittelspannungsanschlüssen von EZA ab 950 kW)
  2. Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
  3. Anlagenzertifikat B unter Auflage: Anlagenzertifikat, bei dem erforderliche Nachweise noch ausstehend sind (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
  4. Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise

Nachfolgend haben wir für Sie das standardisierte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen, die ein Anlagenzertifikat A oder B benötigen, dargestellt:

Nachweisverfahren

Mit dem Nachweisverfahren korreliert das Betriebserlaubnisverfahren für die jeweilige Anlage:

  • Vorlage des Anlagenzertifikates (A oder B): vorübergehende Betriebserlaubnis

  • Vorlage der Konformitätserklärung: endgültige Betriebserlaubnis

Windenergie

Windraeder

Photovoltaik

Photovoltaik

VKM/BHKW

VKM

Wasserkraft

Wasserkraft

Speichersysteme

Speichersysteme

Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.