Nachweisverfahren gemäß VDE-AR-N 4110
Erzeugungsanlagen, Erzeugungseinheiten, Mischanlagen, Speicher sowie Notstromaggregate müssen bestimmte Nachweise für den Netzparallelbetrieb erbringen. Hierbei ist gemäß der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) zwischen vier Arten von Anlagenzertifikaten zu unterscheiden:
- Anlagenzertifikat A: Standard-Anlagenzertifikat (bei Mittelspannungsanschlüssen von EZA ab 950 kW)
- Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAV,E > 270 kW bzw. ab PInst = 500 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
- Anlagenzertifikat B unter Auflage: Anlagenzertifikat, bei dem erforderliche Nachweise noch ausstehend sind (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAV,E > 270 kW bzw. ab PInst = 500 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
- Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise
Nachfolgend haben wir für Sie das standardisierte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen, die ein Anlagenzertifikat A oder B benötigen, dargestellt:

Mit dem Nachweisverfahren korreliert das Betriebserlaubnisverfahren für die jeweilige Anlage:
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Ausgezeichnet und zertifiziert
Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.