Nachweisverfahren gemäß VDE-AR-N 4110

Erzeugungsanlagen, Erzeugungseinheiten, Mischanlagen, Speicher sowie Notstromaggregate müssen bestimmte Nachweise für den Netzparallelbetrieb erbringen. Hierbei ist gemäß der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) zwischen vier Arten von Anlagenzertifikaten zu unterscheiden:

  1. Anlagenzertifikat A: Standard-Anlagenzertifikat (bei Mittelspannungsanschlüssen von EZA ab 950 kW)
  2. Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
  3. Anlagenzertifikat B unter Auflage: Anlagenzertifikat, bei dem erforderliche Nachweise noch ausstehend sind (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
  4. Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise

Nachfolgend haben wir für Sie das standardisierte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen, die ein Anlagenzertifikat A oder B benötigen, dargestellt:

Nachweisverfahren

Mit dem Nachweisverfahren korreliert das Betriebserlaubnisverfahren für die jeweilige Anlage:

  • Vorlage des Anlagenzertifikates (A oder B): vorübergehende Betriebserlaubnis

  • Vorlage der Konformitätserklärung: endgültige Betriebserlaubnis