Stromnetze: Die Mittelspannungsrichtlinie des Branchenverbandes BDEW betrifft auch die Betreiber von Solarstromanlagen, die mit ihren Anlagen direkt in das Mittelspannungsnetz einspeisen. Seit April dieses Jahres müssen sie ein besonderes Zertifikat dafür vorweisen. Deadline ist der 30. 9. 2011. Wer dieses Papier nicht hat, dem droht der Einspeisestopp. Das Problem: Die Zertifizierung dauert, Zertifizierer sind knapp. Jetzt kommt mancher Anlagenbetreiber in Zeitnot.

VDI nachrichten, Düsseldorf, 1. 7. 11, swe

Die Mittelspannungsrichtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gilt zwar schon seit Juni 2008, doch erst seit dem 1. April 2011 ist für jede neu ans deutsche Netz genommene Photovoltaikanlage über 1000 kW Spitzenleistung ein sogenanntes „Anlagenzertifikat“ vorzulegen.

Die Forderung hat es in sich. Denn ohne gültiges Anlagenzertifikat dürfen Megawatt-Solaranlagen ab dem 1. 10. 2011 durch den zuständigen Netzbetreiber komplett vom Netz genommen werden (s. Kasten). Die Folgen könnten für Anlagenbetreiber bedrohlich sein: Es gäbe keine Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr es könnte zu Liquiditätsproblemen kommen bei längerem Einnahmeausfall droht die Insolvenz.

Selbst wenn die Photovoltaikanlage grundsätzlich die für das Zertifikat geforderten technischen Anschlussbedingungen erfüllt: Schnell einen Zertifizierer zu beauftragen ist momentan nicht so einfach. Es dauert eine gewisse Zeit, bis alle Tests gelaufen sind, in der Regel mindestens einen Monat – falls dem Zertifizierer alle Unterlagen vorliegen.

Außerdem: Allzu viele neutrale Firmen oder Organisationen gibt es noch nicht, die die Anlagenzertifikate ausstellen dürfen. Die, die es gibt, scheinen auf längere Sicht ausgebucht. Moeller Operating Engineering (M.O.E.) in Itzehoe beispielsweise nennt „bei Bestellung heute eine Lieferzeit bis Ende des Jahres“.

Zu spät also für die rechtzeitige Vorlage des Anlagenzertifikats beim Netzbetreiber. Der nordostdeutsche Verteilnetzbetreiber E.on Edis weist potenzielle Einspeiser unter anderem darauf hin, dass „die Zertifikate zwingend Voraussetzung für einen Dauerbetrieb der Erzeugungsanlage sind. Können auf Grund möglicher Engpässe bei Zertifizierern die Zertifikate noch nicht zum Inbetriebsetzungszeitpunkt vorgelegt werden, sind diese gemäß BDEW-Richtlinie bis spätestens zum 30. September 2011 nachzureichen. Sofern die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht beigebracht werden, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen“, so ein Edis-Sprecher.

Er erklärt, dass „nicht wir die verlängerte Frist bis zum 30. 9. 2011 gewähren, sondern diese in der BDEW-Richtlinie benannt ist“ und ergänzt: „Wenn Anlagenbetreiber bis zu diesem Datum keine Zertifikate vorlegen, sind wir zwar berechtigt, die Anlagen vom Netz zu trennen, wir werden jedoch vor Ablauf der Frist die Kunden nochmals kontaktieren.“

Ähnlich handhabt zum Beispiel E.on Bayern die BDEW-Richtlinie, wurde bestätigt. Anlagenbetreiber berichten von vergleichbaren Informationen weiterer Verteilnetzbetreiber. Aber was nach dem nochmaligen „Kundenkontakt“ passiert, bleibt überall offen.

E.on Edis weist zudem auf ein zweites, zwingend vorgeschriebenes Papier hin, das für jede Photovoltaikanlage vorgelegt werden muss, die ins Mittelspannungsnetz einspeist, in der Regel ab 150 kW: das sogenannte „Einheitenzertifikat“. Das beweist, dass jeder verwendete Wechselrichter die Mittelspannungsrichtlinie einhält.

Die Wechselrichterhersteller wissen seit Jahren um die Notwendigkeit dieses Nachweises. Zur Messe Intersolar 2011 Anfang Juni in München verkündeten zahlreiche Wechselrichteranbieter den Erhalt von Einheitenzertifikaten.

Glaubt man jedoch der „Fördergesellschaft Windenergie FGW e. V.“ in Berlin – sie koordiniert die Einheitenzertifikate –, konnten bis zum 24. Juni 2011 nur die Hersteller Danfoss, Control-Techniques, Converteam, Fronius, Power One und SMA diese Unterlagen für einige ihrer Produkte vorweisen. Trotz der Ankündigungen der Hersteller zur Intersolar bleibt eine FGW-Sprecherin auf Nachfrage dabei: „Die Liste ist immer auf dem aktuellen Stand.“

Bleibt dem Errichter einer Photovoltaikanlage über 150 kW nur die Möglichkeit, sich das Zertifikat des Wechselrichterherstellers vor der Bestellung vorlegen zu lassen. Sonst könnte es bei Inbetriebnahme ein böses Erwachen geben: Dann dürfte der Netzbetreiber unter Verweis auf die Mittelspannungsrichtlinie den Anschluss verweigern.  HEINZ WRANESCHITZ

Quelle: www.vdi-nachrichten.com