Für die Erweiterung ihres Zertifizierungsprogramms um die Bereiche Wasserkraft und Speicher hat M.O.E. entsprechende Prüf- und Verfahrensanweisungen zur Anlagenzertifizierung erstellt.

Wasserkraftwerke unterliegen bei Anschlüssen an das Mittel- und Hochspannungsnetz der Zertifizierungspflicht nach BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008 (BDEW MSR 2008) und VDE AR 4120 in Verbindung mit der FGW TR8 und können in Sonderfällen mittels des sogenannten Einzelnachweisverfahrens abgewickelt werden. Simon Wildgruber, Abteilungsleiter Verbrennungskraftmaschinen und Wasserkraft: „Mit den neuen Prüfanweisungen haben wir in unserem Hause die professionellen Voraussetzungen geschaffen, Wasserkraftwerke gemäß geltender Normen zu zertifizieren, und freuen uns auf die kommenden Projekte in diesem Bereich.“

Auch für die Anlagenzertifizierung von Speichersystemen hat M.O.E. ein internes Zertifizierungsverfahren eingeführt, welches die Bewertung von Speichersystemen analog zu den klassischen dezentralen Erzeugern hinsichtlich der Netzintegration erlaubt. Die Überprüfung in Anlehnung an die BDEW MSR 2008 bzw. die VDE AR 4120 findet unabhängig von der Größe und Ausführung des Speichersystems statt. Kay Genzmer, Abteilungsleiter Photovoltaik und Speichersysteme, begrüßt die Erweiterung des Portfolios: „Mit dem erweiterten Zertifizierungsverfahren können wir unseren Kunden ab sofort auch die Überprüfung von Speichersystemen in gewohnt hoher Qualität anbieten.“

Zukünftig werden sich Speicheranlagen und Wasserkraftwerke in den „Technischen Regeln für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung)“ wiederfinden.  Die Zertifizierungspflicht gilt dann für alle Kundenanlagen im Spannungsbereich von > 1 kV und < 60 kV.

Weitere Informationen zur Zertifizierung von Speichersystemen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Zertifizierung von Wasserkraftwerken finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Einzelnachweisverfahren finden Sie hier.

21.10.2016