Entscheidungshilfe zur Anwendung VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 sowie dem FNN Hinweis Vereinfachter Anschluss nach NELEV und EAAVMalin Aust2024-07-10T13:52:11+02:00
Entscheidungshilfe zur Anwendung VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 sowie dem FNN Hinweis Vereinfachter Anschluss nach NELEV und EAAV
Sie planen den Netzanschluss einer Erzeugungsanlage und fragen sich, welche Schritte Sie für eine erfolgreiche Inbetriebnahme beachten müssen?
Die folgende Entscheidungshilfe soll Ihnen als Anschlussnehmer dabei helfen, den korrekten Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich des Netzanschlusses einer Erzeugungsanlage zu erbringen.
Aufgrund unterschiedlicher Typen von Erzeugungseinheiten (Typ-1, Typ-2 und Speicher), der Tatsache, dass mehrere Erzeugungsanlagen und Speicher an einem Netzanschlusspunkt angeschlossen sein können sowie der NELEV-Änderungsverordnung und EAAV, kann die korrekte Erbringung des erforderlichen Nachweises für Anschlussnehmer sehr kompliziert werden. Wir begleiten Sie hier durch den Richtlinien-Dschungel:
Der Anschluss der Anlage erfolgt nach VDE-AR-N 4105 (TAR Niederspannung). Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich.
Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß Technischer Ausführung nach FNN Hinweis NELEV. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich, es ist kein übergeordneter Entkupplungsschutz erforderlich.
Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß Technischer Ausführung nach FNN Hinweis NELEV. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich, jedoch ein übergeordneter Entkupplungsschutz und eine PAV,E - Überwachung.
Der Anschluss der Anlage erfolgt gemäß VDE-AR-N 4110. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich.
Der Anschluss der Anlage sowie die Einstellung der Einheiten erfolgt gemäß VDE-AR-N 4105. Es ist kein Anlagenzertifikat erforderlich. Die Anlage muss mit einem übergeordneten Entkupplungsschutz ausgeführt sein.
Der Anschluss der Anlage sowie die Einstellung der Einheiten erfolgt gemäß VDE-AR-N 4110. Die Vorlage eines Anlagenzertifikates ist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der Entscheidungshilfe ohne Gewähr ist. Wir empfehlen in jedem Fall eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber.