M.O.E. informiert zur TAR Mittelspannung
Alles zur VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
Am 17.05.2018 wurde die VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) veröffentlicht. Spätestens mit der Anwendungspflicht ab dem 27.04.2019 ändern sich somit die technischen Anforderungen an den Netzparallelbetrieb und Netzanschluss für alle dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicher. Alle Anlagen mit einem Mittelspannungsanschluss, sprich zwischen 1 kV und 60 kV, sind von der technischen Anwendungsrichtlinie betroffen. Die TAR Mittelspannung wird die bisherige Mittelspannungsrichtlinie, die BDEW MSR 2008 inkl. der 4. Ergänzung, ablösen.
Wesentliche Merkmale der neuen VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung):
Bei M.O.E. bekommen Sie dazu alle Infos aus 1. Hand
Als Mitglied der entsprechenden Projektgruppe des FNN war M.O.E. an der Entwicklung der TAR Mittelspannung beteiligt und kann somit aus erster Hand berichten. Im September 2018 haben wir bereits ein Seminar ausschließlich zur neuen VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) durchgeführt.
Was bringt die neue Richtlinie mit sich?
Erweiterte Anforderungen an die Blindleistungsbereitstellung
Erzeugungsanlagen müssen mit Einführung der TAR Mittelspannung im Teillastbereich mehr Blindleistung bereitstellen. In jedem Arbeitspunkt (>20 % PN) muss eine Blindleistung von 33% der installierten Anlagenleistung am Netzanschlusspunkt vorgehalten werden. Für Volllastbetrieb ist somit weiterhin ein cosPhi = 0,95 (über- bis untererregt) einzuhalten. Diese Anforderungen sind seitens der Hersteller umzusetzen, Projektierer sollten die Anforderungen bei der Auswahl der Komponenten berücksichtigen.
Was müssen Erzeugungseinheiten darüber hinaus können?
Mit Einführung der TAR Mittelspannung müssen Hersteller von Erzeugungseinheiten bereits in der Entwicklungsphase unter anderem die erweiterten Anforderungen hinsichtlich der dynamischen Netzstützung beachten. Zusammenfassend gelten nun konkretisierte Anforderungen hinsichtlich symmetrischer und unsymmetrischer Fehler sowie Anforderungen an das Verhalten der Erzeugungseinheit nach Fehlerende und bei Mehrfachfehlern.
Neu: Anschlussanforderungen an Speicheranlagen
Hinsichtlich des Netzanschlusses bzw. der Netzintegration von Speicheranlagen gab es bisher keine konkreten Anforderungen. Dies hatte hauptsächlich mit der (auch rechtlichen) Definition eines Speichers (Erzeuger und/oder Verbraucher) zu tun. Mit der Einführung der TAR Mittelspannung gelten für Speicher erstmalig dieselben Anforderungen wie für „klassische“ Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz.
Schutzkonzepte sind zu bedenken
Mit Einführung der TAR Mittelspannung kommen auf Betreiber von Anlagen neue Anforderungen und die Verantwortlichkeit hinsichtlich Schutzkonzepten zu. Beispielsweise hat dieser dafür zu sorgen, dass turnusmäßige Schutzprüfungen an den Anlagen bzw. Einheiten durchgeführt werden. Hierfür müssen Hersteller entsprechende Prüfklemmleisten bereitstellen. Der Entkupplungsschutz ist unabhängig von Netzbetreiberanforderungen vorzusehen.
Unser Seminar
Bereits auf unserem nächsten Seminar am 7. März beantworteten wir Ihre Fragen zur VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) und weiteren Netzanschlussrichtlinien.
Das Seminar richtete sich an an Hersteller von Erzeugungseinheiten sowie Planer und Projektierer von dezentralen Erzeugungsanlagen (Windenergie, Photovoltaik, Verbrennungskraftmaschinen und Speicher), damit diese sich rechtzeitig in der Projektplanung und Produktenwicklung auf die neuen Anforderungen einstellen konnten. Andernfalls bestand die Gefahr, von den erweiterten Anforderungen überrascht zu werden und letztendlich den Netzanschluss für die Erzeugungsanlage und damit die Vergütung zu riskieren.
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