Was ist die Inbetriebsetzungserklärung?

Die Inbetriebsetzungserklärung (IBE oder auch IBSE) ist ein Teil des Nachweisprozesses im Rahmen des netzanschlusses einer Erzegungsanlage oder eines Speichers. Den gesamten Nachweisprozess finden Sie hier. Sie bildet zusammen mit dem Anlagenzertifikat die Datengrundlage für die Erstellung der EZA-Konformitätserklärung. Als Vorlage für die Inbetriebsetzungserklärung dient das Formblatt E.11 gemäß VDE-AR-N 4110 bei Mittelspannungsanschlüssen bzw. das Formblatt E.9 (siehe VDE-AR-N 4120) bei Hochspannungsanschlüssen.

Wer erstellt die Inbetriebsetzungserklärung?

Im Rahmen der Inbetriebsetzung hat entweder der Anschlussnehmer selbst oder eine von ihm beauftragte qualifizierte Stelle den Nachweis zu erbringen, dass die Erzeugungsanlage auch tatsächlich entsprechend den Vorgaben der entsprechenden VDE-Anwendungsregel und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde.

Was beinhaltet die Inbetriebsetzungserklärung?

Auf Basis von Inbetriebsetzungsprotokollen, die ggf. durch Messprotokolle ergänzt werden, wird durch den Anschlussnehmer die IBE erstellt. Der Inbetriebsetzungserklärung liegt eine vollständige Dokumentation der Inbetriebsetzung sowie der errichteten Erzeugungsanlage zugrunde. Die Inbetriebsetzungserklärung bildet zusammen mit dem Anlagenzertifikat die Grundlage für die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage. Hiermit wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers erfüllt. Der Nachweisprozess wird durch die Konformitätserklärung abgeschlossen. Anschließend kann die endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden.

Welche Dokumente benötigt man für die Inbetriebsetzungserklärung?

  • Funktionsprotokoll zur Wirk- und Blindleistungssteuerung
  • Protokoll zur Überprüfung der Q-Kennlinienfunktion bzw. des Datemumfangs für P und Q
  • Protokoll zur Überprüfung des Verhaltens bei Ausfall der Vorgabewerte für P und Q sowie bei Kommunikationsausfall zwischen dem EZA-Regler und den Erzegungseinheiten
  • Prüfprotokolle der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt und an den einzelnen Erzeugungseinheiten
  • Einstellprotokolle der Erzeugungseinheiten
  • Einstellprotokoll des EZA-Regler
  • Leistungsbilanznachweis USV an und ggf. zwischengelagerten Schutzeinrichtungen
  • Inbetriebsetzungsprotokoll der Maschinentransformatoren
  • Störlichtbogenqualifikationsnachweis der Schaltanlage
  • Prüfprotokolle der Strom- und Spannungswandler
  • Prüfprotokolle der Abrechungs- und (soweit vorhanden) der Vergleichsmessung
  • Typprüfprotokolle der verbauten Schutzeinrichtungen (bei externen Schutzgeräten)
  • Herstellererklärung zum Parametersatz der Erzeugungseinheiten
  • Energierflussrichtungserfassung bei Speichern

E11 Inbetriebsetzungserklaerung Erzeugungsanlage Speicher