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M.O.E.-Wind-Newsletter_2016_12.pdf
Themen im Überblick
- Forschungsprojekt NEW 4.0
- Meldung genehmigter Anlagen bei der BNetzA
- Verlängerung der Übergangsfrist der TAB Hochspannung
- Entwurf der Rechtsverordnung NElEV
- M.O.E. – Akkreditierung des Prüflabors
- M.O.E. – Ernennung zur Messstelle gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
- M.O.E. – Rückblick 2016 und Ausblick 2017
Forschungsprojekt NEW 4.0
Am 06. Dezember 2016 startete das Forschungsprojekt NEW 4.0 für das Energiesystem der Zukunft. M.O.E schließt sich mit ihrer Erfahrung im Bereich der Netzintegration einer einzigartigen Innovationsallianz von über 60 Partnern aus Hamburg und Schleswig-Holstein an. Das Ziel des Projektes ist es, die Region bereits im Jahr 2035 zu 100 Prozent durch regenerative Energie zu versorgen. Die Projektpartner aus den Bereichen Mittelstand und Industrie sowie Wissenschaft und Politik setzen sich für eine erfolgreiche, nachhaltige Energieversorgung in Schleswig-Holstein und Hamburg ein, um die Zukunftsfähigkeit des Nordens weiter zu stärken. „NEW “ steht für die Norddeutsche Energiewende und „4.0“ beschreibt die Schwelle zur vierten industriellen Revolution: Die Digitalisierung der Industrie, die durch eine intelligente Vernetzung der Systeme auch bei der Energiewende eine zentrale Rolle spielt. NEW 4.0 wird die Kernherausforderungen der Energiewende mit einer Doppelstrategie lösen: Die Steigerung des Stromexports in andere Regionen durch effiziente Nutzung und Ausbau der Energieinfrastruktur sowie innovative Netztechnologien in der Region, ferner durch die Erhöhung der energetischen Selbstverwertungsquote für regionale, regenerative Erzeugungspotenziale mit Hilfe konsequenter Sektorenkopplung.
Meldung genehmigter Anlagen bei der BNetzA
Bei vielen Betreibern von Windenergieanlagen steht zum Jahresende der Erhalt der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) an. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Ausschreibungsverfahren müssen Betreiber ihre genehmigte Windenergieanlage bis zum 31. Januar 2017 bei der Bundesnetzagentur melden, um sich für diese Anlage den Vergütungsanspruch unabhängig vom Ausschreibungsverfahren zu sichern. Gemäß §22 Abs. 2 Satz 2 b) EEG 2017 sind bei Windenergieanlagen, die vor dem 01. Januar 2017 genehmigt wurden, die Genehmigung mit allen erforderlichen Angaben vor dem 01. Februar 2017 bei der BNetzA zu melden. Im Zweifel sollten sich Betreiber rechtlich beraten lassen.
Verlängerung der Übergangsfrist der TAB Hochspannung
Die am 01. Januar 2015 in Kraft getretene und ursprünglich am 31. Dezember 2016 auslaufende Übergangsfrist der VDEAnwendungsregel „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung – VDE-AR-N 4120) wurde bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Somit beginnt die verbindliche Anwendung erst mit dem 01. Juli 2017. Der Grund für die Verlängerung besteht in der Tatsache, dass die Gültigkeit der derzeitigen Fassung der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) im EEG 2017 § 9 Abs. 6 EEG durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ebenfalls bis zum 30. Juni 2017 verlängert wurde. Ohne eine Verlängerung der Übergangsfrist der TAB Hochspannung wären demnach die SDLWindV und die TAB Hochspannung parallel anzuwenden. Da sich die beiden technischen Regelwerke zum Teil erheblich in ihren Anforderungen unterscheiden, hat das BMWi angeregt, die Übergangsfrist der TAB Hochspannung zu verlängern, um Unstimmigkeiten von zwei parallel geltenden Dokumenten zu vermeiden. Der Vorschlag wurde von der FNN-Projektgruppe TAR Hochspannung geprüft und schließlich durch den Lenkungskreis Hoch- und Höchstspannung und das FNN-Forum bestätigt.
Entwurf der Rechtsverordnung NElEV
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 5. Oktober 2016 einen Entwurf der Rechtsverordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NElEV) veröffentlicht. Hintergrund der geplanten Verordnung ist das Auslaufen der Systemdienstleistungsverordnung Wind (SDLWindV) Ende Juni 2017 und die Nutzung nationaler Spielräume bei Nachweispflichten für Erzeugungsanlagen im Rahmen des EUNetzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (EU „Network Code on Requirements for Grid Connection of Generators“, EU-Verordnung 2016/631). Mit der Regelung soll auch zukünftig das bisherige Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung durch ein Nachweisverfahren der elektrischen Eigenschaften von Stromerzeugungsanlagen gewährleistet bleiben. Der Entwurf konnte von den Verbänden bis Ende Oktober kommentiert werden. Im Wesentlichen sieht der Entwurf eine Anlagenzertifizierung für alle dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicher mit Anschluss am Mittelspannungsnetz vor. Das weitere Verfahren sieht vor, dass das BMWi die eingegangen Kommentare sichtet und bewertet. Anschließend wird es voraussichtlich einen neuen Entwurf geben, der dann an die EU zur Notifizierung übergeben wird. Ein Inkrafttreten der finalen Verordnung wird für Sommer 2017 erwartet.
Akkreditierung des Prüflabors
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat M.O.E. als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Messungen an Windenergieanlagen akkreditiert. Die Akkreditierung umfasst Lastmessungen, Messungen der Leistungskennlinie und akustische Messungen. Sie gilt für Windenergieanlagen aller Größen inklusive Kleinwindanlagen. Mit Erreichen dieses wichtigen Meilensteins ist M.O.E. in der Lage, qualifizierte Messungen für die Verwendung im Rahmen der Typenzertifizierung oder als Nachmessung anzubieten. Die Akkreditierungsurkunde bestätigt die fachliche und organisatorische Kompetenz und Qualität des auditierten Prüflabors. M.O.E. bietet sich damit Herstellern und Betreibern von Windenergieanlagen als professioneller und zuverlässiger Partner für die Durchführung von Messungen an. Das akkreditierte Prüflabor ergänzt die Dienstleistungen der Zertifizierungs- und Inspektionsstelle hervorragend.
Ernennung zur Messstelle gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
Das schleswig-holsteinische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat das Prüflabor von M.O.E. als Messstelle gemäß §29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) benannt. Damit ist M.O.E. qualifiziert Schallmessungen an Windenergieanlagen (Gruppe 5, Modul Immissionsschutz) zur Vorlage bei der Behörde durchzuführen. Mit der Benennung als Messstelle kann M.O.E. den Betreibern von Windenergieanlagen sowohl Immissionsmessungen in der Umgebung von Windenergieanlagen, als auch Schallemissionsnachmessungen anbieten. Die Benennung als Messstelle durch das LLUR bestätigt die technische Fachkenntnis der Mitarbeiter des Prüflabors. Neben der Akkreditierung nach DIN EN ISO/ISO 17025, die Vorbedingung für die Benennung ist, ist sie eine notwendige Voraussetzung für die Anerkennung durch die Behörden. M.O.E. bietet sich damit vor allem Windparkbetreibern bundesweit als professioneller und zuverlässiger Partner für die Durchführung von Schallmessungen an Windenergieanlagen an.
Rückblick 2016 und Ausblick 2017
Mit der erreichten Akkreditierung des Prüflabors in 2016 fand eine Aufgliederung der Kompetenzen von M.O.E. in drei Bereiche statt. Die organisatorische Aufteilung richtet sich nun nach den drei akkreditierten Bereichen: Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO / IEC 17065 Prüflabor nach DIN EN ISO / IEC 17025 Inspektionsstelle nach DIN EN ISO / IEC 17020 Mit der internen Umstrukturierung wird die interne Kommunikation effizienter gestaltet und die Arbeitsabläufe optimiert. Mit Einführung der neuen Bereiche konnte M.O.E. sein Dienstleistungsspektrum erfolgreich erweitern und seine Kompetenzen bündeln. Zusätzlich wurde im November innerhalb des akkreditierten Bereichs des Prüflabors die Abteilung Power Quality gegründet mit dem Ziel die bisherigen Aktivitäten im Bereich der Oberschwingungsmessungen in das Prüflabor zu überführen und im Jahr 2017 die Akkreditierung nach den gängigen Richtlinien und Standards wie beispielsweise der