SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über unser Unternehmen, aber vor allen Dingen, über die aktuellen Tätigkeiten im Bereich der Anlagenzertifizierung von Windenergieanlagen informieren.

Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Änderungen sowie über Termine und Neuigkeiten rund um die Anlagenzertifizierung geben.

Themen in diesem Newsletter

  1. Veröffentlichung des NC RfG im Amtsblatt der EU
  2. Aktueller Stand der TAR MS
  3. Aktueller Stand der TAB HS (zukünftig TAR HS)
  4. Anwendbarkeit der TAB HS und Einfluss der SDLWindV auf die Nachweisführung bei HS-Parks mit Inbetriebnahme zum Jahreswechsel
  5. Rückblick 2015 und Ausblick 2016 bei M.O.E.
  6. Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)
  7. Wind-Workshops
  8. M.O.E. auf der WindEnergy Hamburg 2016

1. Veröffentlichung des NC RfG im Amtsblatt der EU

Am 27.04.2016 wurde der „Network Code on Requirements for Grid Connection Applicable to all Generators“ (NC RfG) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die europäische Verordnung tritt somit am 17.05.2016 in Kraft und ist dann auch für Deutschland verbindlich. Der NC RfG enthält „Vorschriften für den Anschluss von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung an das Stromverbundnetz“ (u.a. auch On- und Offshore-Windparks). Diese Anforderungen müssen auf nationaler Ebene weiter spezifiziert werden. In Deutschland geschieht dies durch die Technischen Anschlussregeln des VDE (insbesondere die Regeln 4105, 4110, 4120, 4130 und 4140), die die Anforderungen aus dem NC RfG umsetzen sollen und bis zum 17.05.2018 in Kraft treten müssen. Inklusive der Übergangsfrist müssen die Anforderungen des NC RfG „europaweit“ spätestens ab dem 17.05.2019 von neuen Erzeugungsanlagen eingehalten werden.

Die finale deutsche und englische Version des NC RfG finden Sie unter diesem Link. Wenn Sie Fragen zu dem Network Code haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir haben die Entwicklung des NC RfG seit 2012 intensiv verfolgt und begleitet.

2. Aktueller Stand der TAR MS

Die VDE-AR-N 4110 –„Technische Regeln für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung)“ befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Ein erster offizieller Entwurf wird im Herbst 2016 und die finale Version Ende 2017 erwartet. Unser Geschäftsführer Jochen Möller ist bei dieser Richtlinienerstellung vertreten und arbeitet aktiv am Kapitel für den Nachweis der elektrischen Eigenschaften mit.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf die von der M.O.E. GmbH geplante Schulung zu den zukünftigen Anforderungen aus der TAR MS aufmerksam machen. Sobald der erste offizielle Entwurf veröffentlicht worden ist, werden wir hierzu einen konkreten Termin bekannt geben. Sollten Sie Interesse an einer solchen Schulung haben, sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich vormerken. Wir informieren Sie dann umgehend.

3. Aktueller Stand der TAB HS (zukünftig TAR HS)

Die Übergangsfrist für die VDE-AR-N 4120 – „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung)“ läuft Ende 2016 aus. Zum 01.03.2016 ist die neue FGW TR 8 Rev. 07 erschienen, die im Wesentlichen die Zertifizierung gemäß TAB Hochspannung beschreibt. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Anpassungen und übernehmen für Sie die entsprechende Einheiten- und Anlagenzertifizierung gemäß TAB HS.

Im Zuge der Anpassung der bisherigen Technischen Anschlussbedingungen für die Höchstspannung, Mittelspannung und Niederspannung werden diese und auch die TAB Hochspannung zukünftig einheitlich als Technische Anschlussregeln (TAR) bezeichnet.

4. Anwendbarkeit der TAB HS und Einfluss der SDLWindV auf die Nachweisführung bei HS-Parks mit Inbetriebnahme zum Jahreswechsel

Im Bereich der Nachweisführung für Windenergieanlagen (WEA) ergibt sich für den Jahresübergang 2016 auf 2017 bei Anschluss im Hochspannungsnetz eine besondere Situation. Zum einen läuft mit Jahresende die „Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen“ (SDLWindV) aus (Stand heute) und zum anderen wird mit Jahresbeginn die VDE-AR-N 4120 (TAB Hochspannung) für jegliche Erzeugungsanlagen (EZA) mit Hochspannungsanschluss verbindlich.

Durch die gesetzliche Regelung ist für die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von WEA derzeit der durch die SDLWindV modifizierte TransmissionCode 2007 (TC 2007 – Vorgängerrichtlinie der VDE-AR-N 4120) heranzuziehen. Eine Einhaltung der darin enthaltenen Anforderungen ist bei Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2016 zwingend für den Vergütungsanspruch nachzuweisen. Ab dem 01.01.2017 ist für den Nachweis der Einhaltung der elektrischen Eigenschaften die TAB Hochspannung heranzuziehen. Durch die Umstellung der gültigen Richtlinien ohne eine gesetzliche parallele Übergangsnutzung ergeben sich für Hersteller und Betreiber unterschiedliche Problematiken.

Durch die mögliche Inbetriebnahme von Erzeugungseinheiten (EZE) innerhalb einer Erzeugungsanlage verteilt auf die Jahre 2016 und 2017 kann es innerhalb einer EZA unterschiedliche Anforderungen für die einzelnen EZE aber auch für die EZA selber geben. Technisch können die unterschiedlichen Anforderungen an die EZE innerhalb einer EZA bei Herstellern zu Problemen führen bzw. aufwendigere Konzepte notwendig machen.

Für Betreiber, die planen gegen Ende des Jahres einen Windpark an das Hochspannungsnetz anzuschließen, stellt der Übergang der Richtlinien ein besonderes Risiko beim Vergütungsanspruch dar. Für alle 2016 noch in Betrieb gehende Einheiten ist ein Nachweis nach SDLWindV zwingend erforderlich (Vergütungsvoraussetzung). Aus diesem Grund sollte im Vorwege gesichert sein, dass die Erzeugungseinheiten und weitere Komponenten wie z.B. eine Kompensationsanlage tatsächlich die Anforderungen an die SDLWindV vollumfänglich erfüllen. Daher sollte im Vorwege sehr genau geplant werden, welche Anlagen noch im Jahr 2016 in Betrieb gehen, und sichergestellt werden, dass diese ohne die weiteren EZE der EZA die Anforderungen der SDLWindV erfüllen. Zusätzlich ist in diesem Fall eventuell eine doppelte Nachweisführung bei einer Inbetriebnahme, die über den Jahresübergang hinausgeht, notwendig. Für den Teil, der 2016 in Betrieb geht, ist ein Anlagenzertifikat gemäß SDLWindV zu erbringen. Ab dem Jahr 2017 ist für die Anlagenzertifizierung die VDE-AR-N 4120 heranzuziehen.

Sobald Sie wissen, welche Erzeugungseinheiten in welchem Jahr in Betrieb gehen können, werden wir die Nachweiseführung für Sie so gestalten, dass die jeweiligen Anforderungen auf die Erzeugungseinheiten aufgeteilt werden. Zur Sicherung der Vergütung für Ihren Windpark und um die Nachweisführung möglichst kostengünstig durchführen lassen zu können empfehlen wir, frühzeitig auf uns zuzukommen. Aufgrund unserer Erfahrung aus Abstimmungen mit Netzbetreibern und der Klärung technischer Fragestellungen mit Herstellern kann M.O.E. hier unterstützend tätig werden und versuchen, im Vorwege mit allen beteiligten Parteien eine effiziente und kostengünstige Lösung zu finden.

Derzeit finden auf Gesetzgeberebene zahlreiche Diskussionen zum EEG statt. Hierdurch ist eine Änderung der Gesetzeslage möglich, die die oben dargestellte Thematik beeinflussen könnte. Mehrere Verbände haben sich für eine Verlängerung der SDLWindV ausgesprochen sowie eine Anpassung der SDLWindV für die Hochspannungsanschlüsse auf die TAB HS. M.O.E. wird Sie bezüglich dieser Problematik auf dem Laufenden halten.

5. Rückblick 2015 und Ausblick 2016 bei M.O.E.

Nachdem M.O.E. im Jahr 2014 bereits zwei Abteilungen neu aufgebaut hat, konnten 2015 zwei weitere Abteilungen bei M.O.E. gegründet werden.

Neue Abteilungen bei M.O.E
2014 Einheiten- und Komponentenzertifizierung
Anlagenzertifizierung Verbrennungskraftmaschinen
2015 Inspektion Mechanik und Akustik
Performance & Loads

Da auch 2016 weitere neue Abteilungen geplant sind, wird M.O.E. Mitte 2016 eine Umstrukturierung in drei Bereiche erfahren:

  • Inspektionsstelle mit zwei Abteilungen (Elektrik, Mechanik)
  • Prüflabor mit zwei Abteilungen (Akustik, Performance & Loads)
  • Zertifizierungsstelle (Einheiten- und Anlagenzertifizierung) mit insgesamt 5 Abteilungen.

Mit der Umstrukturierung soll die interne Kommunikation effizienter gestaltet und die Abläufe beschleunigt werden. Mit Einführung der neuen Abteilungen konnte M.O.E. sein Dienstleistungsspektrum erfolgreich erweitern. Einen Überblick über die in 2015 fertiggestellten und in 2016 geplanten Projekte für die Zertifizierungs- und Inspektionsstelle zeigt die folgende Tabelle:

Bereich Dienstleistung Anzahl der Projekte
Erreicht in 2015 Geplant in 2016
Zertifizierungsstelle – Anlagenzertifikate
– EZA-Konformitätserklärungen
– Einheitenzertifikate
– Komponentenzertifikate
184
147
14
0
176
170
18
5
Inspektionsstelle – Schutzprüfungen
Netzanschlusspunkt
– Schutzprüfungen
Erzeugungseinheit
– Oberschwingungsmessungen
– Altanlagengutachten
– SysStabV
– DGUV V3
– Wiederkehrende Prüfungen
48

126

4
34
9
5
22

60

150

8
0
5
20
30

Am 09.05.2016 haben wir bereits die Akkreditierungsurkunde als Inspektionsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17020 erhalten. Hiermit wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht, um den Kundenanforderungen auf höchstem Qualitätsniveau gerecht zu werden.

Im Namen unserer derzeit rund 75 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möchten wir uns bei Ihnen für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2015 bedanken und hoffen auch im Jahr 2016 auf viele gemeinsame Projekte.

6. Systemstabilitätsverordnung für Bestandsanlagen (SysStabV)

Am 14. März 2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Sie regelt die Nachrüstung von älteren Windenergieanlagen hinsichtlich des Frequenzschutzes, damit sich diese nicht mehr zeitgleich vom Netz trennen.

Neun Monate nach dem Anschreiben durch den Netzbetreiber läuft die Abgabefrist für die Ausnahmebegehren aus. Dies wird bei den meisten EZE im April/Mai 2016 sein. Wir bieten Ihnen hierbei gern unsere Unterstützung an. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Weitere Informationen finden Sie hier.

7. Wind-Workshop am 07.07.2016

Im Juli findet wieder ein Schulungstermin zur Anlagenzertifizierung für Windparks statt. Inhalt ist neben dem Überblick über das Zertifizierungsverfahren sowie rechtliche und normative Grundlagen auch der aktuelle Stand der Richtlinien und Gesetze. Des Weiteren werden die Anlagenzertifizierung sowie die EZA-Konformitäts-erklärung ausgiebig besprochen.

Der Workshop richtet sich an Betreiber, Planer und Projektierer von Erzeugungsanlagen sowie an Netzbetreiber und Hersteller von Erzeugungseinheiten und ist für diese kostenlos. Seit 2013 haben bereits über 180 Teilnehmer unseren Workshop besucht. Weitere Informationen finden Sie hier.

8. M.O.E. auf der WindEnergy Hamburg 2016

Besuchen Sie uns auch auf der WindEnergy 2016, die vom 27.-30.09.2016 in Hamburg stattfindet. Vereinbaren Sie schon heute einen Gesprächstermin mit uns auf unserem Stand A1.125. Wir freuen uns auf Sie!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Ihr M.O.E.-Team