Sehr geehrte Damen und Herren,
eine intereressante Zeit liegt hinter uns, viele Änderungen für die Erneuerbaren hat die Politik bereits beschlossen und auch im nächsten Jahr bleibt mit einer neuen Regierung einiges spannend. M.O.E. ist gerüstet, Ihnen auch in den nächsten Jahren kompetent zur Seite zu stehen, um die Energiewende voran zu treiben und Ihre Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zum Erfolg zu verhelfen. Mit diesem Newsletter zur Anlagenzertifizierung möchten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Ihrer Zertifizierungsstelle und einen Überblick über wichtige Änderungen der Richtlinien, Termine, Fristen und Neuigkeiten rund um die Anlagenzertifizierung geben.
Inhalt:
- Ein Blick ins Jahr 2014 bei Ihrer Zertifizierungsstelle
- M.O.E. erweitert seinen Zertifizierungsbereich (neue Akkreditierungsurkunde durch die DAkkS)
- Erstes Anlagenzertifikat für einen Windpark mit Siemens-Windenergieanlagen abgeschlossen
- Neue TAB Hochspannung kurz vor Inkrafttreten (VDE AR 4120 oder kurz TAB HS)
- Änderungen im Bereich der Blindleistungsanforderung bei Mittelspannungsanschluss ab 01.01.2014
- Änderungen im Bereich Oberschwingungsanforderungen für HS- und HöS-Parks
- Anlagenzertifizierung im Ausland
- Verbrennungskraftmaschinen
- Workshop zur Anlagenzertifizierung
Zu 1.) Ein Blick ins Jahr 2014 Neuigkeiten bei Ihrer Zertifizierungsstelle
Für das Jahr 2014 sind bei M.O.E. die folgenden Projekte geplant:
Aufgabe | Bereich | Für 2014 geplante Projektezahl |
---|---|---|
EZA-Zertifizierung
(Zertifizierungsstelle) |
Windenergie
Photovoltaik Verbrennungskraftmaschinen |
insgesamt ca. 200 |
EZE-Zertifizierung
(Zertifizierungsstelle) |
WEA, Solarwechselrichter, VKM/BHKW Familien,
Komponenten (EZA-Regler, Speicher, etc.) |
insgesamt ca. 15 |
Schutzprüfungen
(Inspektionsstelle) |
Netzanschlusspunkt
EZE PV EZE Wind |
insgesamt ca. 400 |
Sonstige Aufgaben
(Inspektionsstelle) |
Oberschwingungsmessungen
EZA-Konformitätserklärungen Repowering-Bonus Altanlagengutachten |
ca. 20
ca. 150 ca. 5 ca. 20 |
In allen Bereichen stehen für 2014 noch Ressourcen bei M.O.E. zur Verfügung. Es könnte zu einen Engpass bei den Zertifizierungsressourcen in der zweiten Jahreshälfte 2014 auf Grund der Nachreichfrist für die VKM-Anlagenzertifikate bis Ende 2014 kommen.
Zu 2.) M.O.E. erweitert seinen Zertifizierungsbereich (neue Akkreditierungsurkunde durch die DAkkS)
Wesentlich für die Zertifizierungsarbeit bei M.O.E. ist die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle nach DIN EN 45011. Um diese aufrecht zu erhalten, wird jährlich die Kompetenz der Experten in einem Audit durch die Deutsche Akkreditierungsstelle überprüft. Dieses Jahr stand unsere technische Fachkompetenz auf dem Prüfstand. Neben der Bestätigung unserer bisherigen Richtlinienkompetenz erhielten wir auch die Akkreditierung für die folgenden Felder:
FGW TR 8 und FGW TR 4 – alle aktuell gültigen (neuesten) Revisionen
VDE AR 4105 für den Niederspannungsbereich
4. Ergänzung der BDEW 2008
Neuster Türkischer Grid Code
Rumänischer Grid Code
Für das nächste Jahr ist die Erweiterung der Akkreditierung um zusätzliche Länder angestrebt sowie die Umstellung von der EN 45011 auf die EN ISO/IEC 17065.
Zu 3.) Erstes Anlagenzertifikat für einen Windpark mit Siemens-Windenergieanlage abgeschlossen
Wir freuen uns, das erste Anlagenzertifikat mit Siemens-Windenergieanlagen fertig gestellt zu haben. Dabei konnten wir wichtiges Expertenwissen für die Zertifizierung weiterer bei uns beauftragten Siemens-Windparks sammeln. Inzwischen bieten wir Ihnen im Windbereich damit die Anlagenzertifizierung für Enercon, Vestas, Repower, Nordex, GE und Siemens Windenergieanlagen an. Für die Zertifizierung weiterer WEA-Typen von anderen Herstellern sprechen Sie uns gerne an.
Zu 4.) Neue TAB Hochspannung kurz vor Inkrafttreten (VDE-AR-N 4120 oder kurz TAB HS)
Die Veröffentlichung der neuen Anwendungsregel „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz“ (TAB Hochspannung)“ des VDE FNN ist für Ende 2013 vorgesehen und derzeit werden letzte Überarbeitungen durch den FNN vorgenommen. Spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten dieser neuen Richtlinie müssen alle dann neu in Betrieb gehenden Erzeugungsanlagen mit Anschluss an das Hochspannungsnetz (60 – 150 kV) die Anforderungen dieser Anwendungsregel erfüllen. Hierdurch wird der bei Hochspannungsanschluss derzeit gültige Transmission Code in den Kapiteln 3 und 5 sowie der VDN Leitfaden außer Kraft gesetzt.
Wichtige Änderungen für den Zertifizierungsprozess resultieren aus der neuen Forderung, dass das Anlagenzertifikat 12 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation beim Netzbetreiber einzureichen ist. Dies bedeutet für unsere Kunden, dass die endgültige Planung für die Zertifizierung von Hochspannungsparks bereits früher als bisher abgeschlossen sein muss.
Des Weiteren ergeben sich aus der TAB HS geänderte technische Anforderungen an die Erzeugungsanlage. Die Änderungen beziehen sich auf die Bereiche Netzrückwirkung (u.a. Angleichung der Oberschwingungsbewertung an die 4. Ergänzung BDEW), Blindleistungsbereitstellung (u.a. Änderung der Verläufe der Varianten 1-3, geänderte Mischparkberechnung), dynamische Netzstützung (u.a. Nachweis des korrekten Verhaltens bei Spannungssprüngen) und Schutzeinstellungen (u.a. geänderte empfohlene Schutzeinstellwerte).
M.O.E. strebt die Akkreditierung für diese VDE-Anwendungsregel an und hat bereits erste Schritte hierfür auf den Weg gebracht. Somit werden wir Ihnen auch in Zukunft im Bereich der Zertifizierung von Hochspannungsanschlüsse unsere kompetenten Dienste anbieten können.
Zu 5.) Änderungen im Bereich der Blindleistungsanforderung bei Mittelspannungsanschluss ab 01.01.2014
Seit dem 01.01.2013 gilt für Erzeugungsanlagen mit Anschluss am Mittelspannungsnetz die 4. Ergänzung zur Mittelspannungsrichtlinie. Übergangsfristen bis zum 31.12.2013 bestehen hierbei für den Bereich „Anforderungen an die Blindleistungsbereitstellung über den Spannungsbereich“. Hier gilt es, für die Auslegung des Mittelspannungsanschlusses die neuen Anforderungen zu berücksichtigen. Es wird bei den Anforderungen bei Inbetriebnahme ab 01.01.2014 unterschieden, ob der Anschluss im Mittelspannungsnetz liegt oder ob ein Direktanschluss am Umspannwerk vorliegt. Im Mittelspannungsnetz gelten die Spannungsgrenzen 0,95 bis 1,05 Uc, innerhalb derer keine Wirkleistung zu Gunsten der Blindleistung reduziert werden darf. Bei Direktanschluss am Umspannwerk gelten die eingestellten Grenzen des Spannungsreglers +/- 2% Uc. Durch diese Regelung kann es teilweise einfacher werden, die statischen Blindleistungsanforderungen zu erfüllen. Die Beurteilung muss allerdings jeweils projektspezifisch erfolgen.
Zu 6) Änderungen im Bereich Oberschwingungsanforderungen
Die FGW TR 8 Rev. 6 sieht vor, dass bei Anschluss an das Höchst- oder Hochspannungsnetz die Bewertung der Oberschwingungsemissionen gemäß der Grenzwerte des VDN Leitfaden vom August 2004 in Verbindung mit den Erleichterungen aus der 4. Ergänzung der BDEW 2008 vorgenommen wird, sofern keine weiteren Vorgaben vom Netzbetreiber gemacht werden. Hier wird somit die Möglichkeit eröffnet, in Einzelfällen die Vorgaben in Absprache mit dem Netzbetreiber anzupassen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Netzbetreiber die Vorgabe gemacht hat, nicht die Erleichterungen der 4. Ergänzung der BDEW anzuwenden. Hier kann es dann in Einzelfällen notwendig werden, die Oberschwingungskonformität durch eine Nachmessung nachzuweisen oder eine günstigere Konstellation für die Erzeugungsanlage zu wählen (z.B. durch Oberschwingungsfilter, einen stärkeren Netzanschlusspunkt, Erzeugungseinheiten mit niedrigeren Oberschwingungsemissionen oder andere Maßnahmen zur Reduktion der Oberschwingungen).
Zu 7.) Anlagenzertifizierung im Ausland
Auf Grund der geänderten Lage auf dem deutschen Markt orientieren sich Planer und Betreiber von Erzeugungsanlagen Erneuerbarer Energien zunehmend in Richtung Ausland. Beim Netzanschluss stoßen sie teilweise auf ähnliche Herausforderungen wie in Deutschland. Um die Netzanschlussgenehmigung zu erreichen, ist es hilfreich, dem Netzbetreiber eine Netzstudie bzw. einen Bericht vorzulegen, in dem alle Anforderungen aus den Netzanschlussregeln des jeweiligen Landes dargestellt sind und bewertet werden. M.O.E. geht mit seinen Kunden ins Ausland, bietet diese Dienstleistung an und erweitert kontinuierlich seine Akkreditierung für zusätzliche europäische Länder. Derzeit umfasst unsere Akkreditierung neben Deutschland die Türkei (hier ist seit September die Vorlage von Einheitenzertifikaten Pflicht), Spanien, England und Rumänien. Polen, Bulgarien und Südafrika sind in der Vorbereitung. Falls sie weitere Länder im Fokus haben, sprechen Sie uns gerne an.
Zu 8.) M.O.E. stark im Bereich Verbrennungskraftmaschinen aktiv
Grundsätzlich gilt für Anlagen mit Verbrennungskraftmaschinen, die ins Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers einspeisen, ab dem 01.01.2014 eine Zertifizierungspflicht. Die 4. Ergänzung zur BDEW Richtlinie empfiehlt allerdings eine Nachreichfrist bis zum 31.12.2014, sofern die Beauftragung der Zertifizierung nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Auftragsbestätigung der Zertifizierungsstelle erfolgen. Die Umsetzung aller relevanten Technischen Anschlussbedingungen, die in den Zertifikaten nachgewiesen werden müssen, ist vom