Fristverlängerung für die Realisierung von „BDEW-Projekten“

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen die Frist für die Realisierung von Projekten, welche als sogenannte „Bestandsanlagen“ gelten und folglich nach alter Norm (gemeint: BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008) angeschlossen werden können, bis zum 31.12.2020 verlängert. Die ursprüngliche Frist wäre am 30.06.2020 ausgelaufen.

M.O.E. erstellt Komponentenzertifikat für den EZA-Regler SOL-SA-PCU-41XX von Phoenix Contact

Die Zertifizierungsstelle der M.O.E. GmbH hat am 04.12.2019 das Komponentenzertifikat MOE 19-EZE-0014-04 für den EZA-Regler SOL-SA-PCU-41XX von Phoenix Contact ausgestellt. Die Zertifizierung von Komponenten, wie EZA-Regler oder Schutzeinrichtungen, durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle ist eine neue Anforderung aus den VDE-Anwendungsregeln, welche von Phoenix Contact rechtzeitig erkannt und umgesetzt wurde.

Benannte Messstelle nach §29b BImSchG – Modulgruppe V Immissionsschutz

Seit Beginn des Jahres 2019 ist die M.O.E. als Messstelle für die Modulgruppe V – Immissionsschutz – vom LLUR gemäß §29b nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) offiziell anerkannt. Damit konnten wir die Expertise auf dem Fachgebiet der Akustik, von der Windbranche in alle Bereiche der Geräuschmessungen erweitern. Dies heißt, dass nicht nur Schallemissionsnachmessungen und Schallimmissionsmessungen und -prognosen an Windenergieanlagen behördlich anerkannt durchgeführt werden können, sondern, dass sich unser Portfolio auf alle Arten der Geräuschmessungen und Schallprognosen erweitert hat. Dies gilt insbesondere für Schallgutachten im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder auch Genehmigungsverfahren.

2020-05-11T13:51:34+02:0018. November 2019|Kategorien: Blog|Tags: , , |

Nachweisverfahren für Netzanschluss von Prototypen gemäß VDE-AR-N 4110:2018

Dieser Beitrag erklärt, wie der Netzanschluss von Erzeugungseinheiten, die noch sogenannte Prototypen sind, nach der neuen VDE-AR-N 4110:2018 (TAR Mittelspannung) abläuft (Anm.: gilt auch für Hoch- und Höchstspannung). Es wird beschrieben was Prototypen überhaupt sind und wie trotz des Status „Prototyp“ der erfolgreiche Netzanschluss einer dezentralen Energieerzeugungsanlage gelingt.

2020-10-23T13:40:14+02:001. Oktober 2019|Kategorien: Blog|Tags: , , , , , , |

M.O.E. erstellt erstes Einheitenzertifikat gemäß neuer VDE-Anwendungsrichtlinie Netz 4110:2018-11 für MTU Onsite Energy GmbH – Gas Power Systems

Die akkreditierte Zertifizierungsstelle der M.O.E. GmbH hat am 29.05.2019 die erste Einheitenzertifizierung gemäß der neuen VDE-Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 (TAR Mittelspannung) für die MTU Onsite Energy GmbH - Gas Power Systems abgeschlossen. Das Einheitenzertifikat bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen für den Netzanschluss der Einheiten „MTU BR 4000 mit Stamford Generator“ mit einer Leistung zwischen 750 und 2600 kW an das Mittelspannungsnetz.

2020-06-17T16:23:32+02:0030. Mai 2019|Kategorien: Pressemeldungen|Tags: , , , |

Die Anforderungen der VDE-Netzanschlussregeln stehen für alle Spannungsebenen fest

Die Technischen Anschlussregeln (TAR) für Erzeugungsanlagen auf Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsebene (VDE-AR-N 4105/4110/4120/4130) haben das europäische Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Damit stehen deren Anforderungen fest und sind nach heutigem Stand ab dem 27. April 2019 verpflichtend für alle Erzeugungsanlagen einzuhalten.

M.O.E steht für geprüfte Qualität – erfolgreiche Erweiterung der Akkreditierung für die Vermessung elektrischer Eigenschaften

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat das Prüflabor der M.O.E. GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Messungen elektrischer Eigenschaften an Erzeugungseinheiten wie Windenergieanlagen, Verbrennungskraftmaschinen oder PV-Anlagen akkreditiert. Die bereits bestehende Akkreditierung für Lastmessungen, Messungen der Leistungskennlinie und akustische Messungen für Windenergieanlagen aller Größen wurde damit erfolgreich ergänzt.

Zertifizierungspflicht für Erzeugungsanlagen ab 135 kW in Deutschland

Seit dem 01. Juli 2017 regelt die NELEV die Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen und Speichern gemäß der europäischen Verordnung 2016/631 (NC RfG). Danach müssen Erzeugungsanlagen und Speicher bestimmter Leistungsklassen ein Nachweisdokument (Anlagenzertifikat) beim zuständigen Netzbetreiber vorlegen.

2020-09-28T14:23:14+02:0030. April 2018|Kategorien: Pressemeldungen|Tags: , , , , , |
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