Seit dem 01. Juli 2017 regelt die NELEV die Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen und Speichern gemäß der europäischen Verordnung 2016/631 (NC RfG). Danach müssen Erzeugungsanlagen und Speicher bestimmter Leistungsklassen ein Nachweisdokument (Anlagenzertifikat) beim zuständigen Netzbetreiber vorlegen.

Am 24.04.2018 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Leistungsklassen in Deutschland hierfür festgelegt. Demnach müssen sich Betreiber von Wind-, PV-, VKM- und Speicheranlagen darauf einstellen, dass mit Anwendungsbeginn der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) bereits ab einer Leistung von 0,135 MW ein Anlagenzertifikat beim Netzbetreiber einzureichen ist. Bei Erzeugungsanlagen von 0,135 MW bis 1 MW handelt es sich um das sogenannte vereinfachte Anlagenzertifikat, auch Anlagenzertifikat B genannt.

Die M.O.E. GmbH steht mit ihrer anerkannten Erfahrung im Bereich der Anlagenzertifizierung auch für die neuen Leistungsklassen ab 135 kW mit entsprechenden Zertifizierungsverfahren zur Verfügung.

Den Beschluss der BNetzA finden Sie hier.

30.04.2018

Ansprechpartner PV & Speicher

Kay Genzmer • Tel.: +49 (0) 4821 / 40 636 – 70 • E-Mail: kay.genzmer@moe-service.com

Ansprechpartner VKM & Wasserkraft

Simon Wildgruber • Tel.: +49 (0) 4821 / 40 636 – 26 • E-Mail: simon.wildgruber@moe-service.com

Ansprechpartner Wind

Sebastian Glüsing • Tel.: +49 (0) 4821 / 40 636 – 34 • E-Mail: sebastian.gluesing@moe-service.com