Zertifizierungsstelle

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen die Frist für die Realisierung von Projekten, welche als sogenannte „Bestandsanlagen“ gelten und folglich nach alter Norm (gemeint: BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008) angeschlossen werden können, bis zum 31.12.2020 verlängert. Die ursprüngliche Frist wäre am 30.06.2020 ausgelaufen.

Sofern Anschlussnehmer eine nicht genehmigungsbedürftige Erzeugungsanlage vor dem 27.04.2019 beim Netzbetreiber angemeldet haben oder bei einer genehmigungsbedürftigen Erzeugungsanlage eine entsprechende Genehmigung bis zu diesem Datum vorlag, können nunmehr die Projekte bis Ende des Jahres 2020 noch nach der alten Norm umgesetzt werden. Für diese Projekte wäre andernfalls die neue VDE-Anschlussregel maßgeblich. Die Fristverlängerung war notwendig, da es zu Verzögerungen bedingt durch die Coronakrise und damit verbundenen Lieferengpässen kam.

M.O.E. unterstützt Sie bei der Umsetzung von Projekten sowohl nach den alten als auch nach den neuen Netzanschlussregeln.