Fristverlängerung für die Realisierung von „BDEW-Projekten“

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen die Frist für die Realisierung von Projekten, welche als sogenannte „Bestandsanlagen“ gelten und folglich nach alter Norm (gemeint: BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008) angeschlossen werden können, bis zum 31.12.2020 verlängert. Die ursprüngliche Frist wäre am 30.06.2020 ausgelaufen.