Newsletter Einheiten- und Anlagenzertifizierung
Verbrennungskraftmaschinen
Sehr geehrte Kunden,
das M.O.E. Team wünscht ihnen einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Seit dem 01.01.2014 ist die Zertifizierung für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen Pflicht. Es erreichen uns zunehmend Anfragen bzgl. Auslegung und Anwendbarkeit der Richtlinien. Im aktuellen Newsletter möchten wir die häufigsten Fragen zusammentragen. Zudem möchten wir sie auf unseren Workshop aufmerksam machen, sowie über Anpassung unserer Struktur informieren.
Themen in diesem Newsletter:
- Statischer Betrieb im Spannungsband 90% UN bis 110% UN am Netzverknüpfungspunkt
- Neuanschluss von gebrauchten BHKWs
- Aktuelles aus den Richtlinien und Arbeitskreisen
- Wichtige Fristen
- Workshop Anlagen- und Einheitenzertifizierung
- Neue Abteilung bei M.O.E.
1. Statischer Betrieb im Spannungsband 90% UN bis 110% U N am Netzverknüpfungspunkt
Gemäß 4. Ergänzung zur BDEW Richtlinie muss eine Erzeugungsanlage innerhalb des Spannungsbandes zwischen 90% UN bis 110% UN am Netzverknüpfungspunkt (NVP) statisch betrieben werden können. Innerhalb dieser Grenzen darf es nicht zu einer Trennung vom Netz Aufgrund der Eigenschutzparameter kommen. Zudem muss in diesem Band der Blindleistungsbereich zwischen 0,95 untererregt und 0,95 übererregt zur Verfügung gestellt werden können. Erst unterhalb einer Spannung von 0,95 UN am NVP darf die Anlage Wirkleistung zu Gunsten der Blindleistung reduzieren. Damit diese Anforderung am NVP eingehalten werden können, muss das einzelne BHKW, die Erzeugungseinheit, einen etwas größeren Stellbereich aufweisen um Probleme bei der Anlagenzertifizierung zu vermeiden. Unsere Erfahrung aus der Anlagenzertifizierung lassen wir in die Einheitenzertifizierung einfließen. Daher fragen wir bei der Einheitenzertifizierung einen statischen Betrieb im Spannungsband zwischen 85% UN und 115% UN an den EZE-Klemmen ab. Aufgrund von z.B. Transformatoren und Kabeln und Wirk- bzw. Blindleistungseinspeisung ist eine Spannungsanhebung, bzw. eine Absenkung zwischen NVP und EZE-Klemmen von bis zu 5% (Erfahrungswert) möglich. Um spätere Probleme in der Anlagenzertifizierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen Ihre Maschinen entsprechend auszulegen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
2. Neuanschluss von gebrauchten BHKWs
Zunehmend erreicht uns die Frage ob auch für gebrauchte BHKWs, welche an einen neuen Standort
versetzt werden, die Zertifizierungspflicht nach BDEW Richtlinie gilt.
Gemäß BDEW Richtlinie 2008 inkl. deren 4. Ergänzung fällt jede Erzeugungseinheit mit
Verbrennungskraftmaschinen unter die Pflicht einer Einheiten- bzw. Anlagenzertifizierung, sofern die
Antragsunterlagen für den Netzanschluss nach dem 31.12.2013 vollständig beim Netzbetreiber
vorlagen. Demnach fallen auch gebrauchte BHKWs, welche an einem neuen Standort installiert
werden und somit einen neuen Netzanschlussvertrag erhalten, unter die Zertifizierungspflicht gemäß
BDEW Richtlinie. Da es sich bei der BDEW Richtlinie nicht um einen Gesetzestext handelt, kann der
Netzbetreiber von der Richtlinie abweichen. Er ist jedoch genau wie M.O.E. der Gleichbehandlung
der Einspeiser verpflichtet. Haben Sie ein gebrauchtes BHKW, welches an einem neuen
Netzanschlusspunkt aufgestellt werden soll, empfehlen wir das Gespräch mit dem Netzbetreiber
frühzeitig zu suchen und die Fragestellung der Zertifizierung zu klären. Unsere Mitarbeiter stehen
Ihnen gerne für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
3. Aktuelles aus den Richtlinien und Arbeitskreisen
Die nächste AK VKM Sitzung bei der Fördergesellschaft Windenergie e. V. (FGW) findet im Februar
statt. Unter anderem befasst sich der AK VKM derzeit mit den folgenden Themen:
1. Zertifizierung von Notstromaggregaten im Netzparallelbetrieb:
Derzeit wird ein Textentwurf erarbeitet, welcher in die neue Revision der FGW TR8 einfließen soll. In diesem wird geklärt, wie das Verhalten von Notstromaggregaten zu bewerten ist, welche auch netzparallel betrieben werden. Dieser Entwurf wird auch dem BDEW vorgelegt.
2. AG VKM Modelle
Gerade die Modellierung der BHKW-Typen und die Validierung nach TR4 anhand der Messergebnisse stellt immer wieder ein wichtiges Thema dar. Bis zum 17.01.2014 konnten Validierungsergebnisse beim VDMA eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wird in der FGW die derzeitige Fragestellung der Übertragbarkeit der LVRT-Ergebnisse diskutiert. Ggf. werden hieraus Änderungen in den Richtlinien (insbesondere der die