Dem Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber benannte Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung, die vom Anlagenbetreiber als Verantwortlicher für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anschlussanlage beauftragt ist.

Anmerkung: Der Anlagenbetreiber kann selbst die Funktion des Betriebverantwortlichen ausüben, wenn er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt.