Der FNN hat hierzu einen neuen Hinweis „Prüfung der elektrischen Anforderungen während der Betriebsphase einer Erzeugungsanlage (Abschnitt 11.5.5 der VDE-AR-N 4110 & 4120)“ Version 1.0 November 2021 erstellt.

Außerdem hat die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. am 04.11.2020 zu diesem Thema die Nachweisprüfung in der TR7 Rubrik B1 „Fachspezifische Anwendungserläuterungen für Nachweisprüfungen“ aufgenommen und konkretisiert die FNN Vorgaben für die Anwendung.

FGW schreibt hierzu: Laut Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger legt diese im Artikel 41 „Aufgaben des relevanten Netzbetreibers“ fest, dass der Netzbetreiber während der gesamten Lebensdauer der Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung prüft, ob eine Stromerzeugungsanlage die nach dieser Verordnung geltenden Anforderungen erfüllt.

FNN führt hierzu aus: Damit der Netzbetreiber dieser nachkommen kann, muss der Anlagenbetreiber auf Verlangen des Netzbetreibers während der Betriebsphase seiner elektrischen Anlage gegenüber dem Netzbetreiber entsprechenden Nachweise vorlegen. Durch diese Dokumente weist der Anlagenbetreiber aktiv nach, dass technische Mindestanforderungen, welche vom Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfüllt und nachgewiesen (z.B. durch den Anlagenzertifizierungsprozess) wurden, im laufenden Betrieb weiterhin erfüllt sind.

Mit der nationalen Umsetzung in Deutschland, im Rahmen der VDE-AR-N 4110/4120 (2018), wird von einer Erfüllung des Artikel 41 NC RfG ausgegangen, sofern die folgenden Unterlagen alle 4 Jahre nach Erstellung der letzten Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber eingereicht werden (s. hierzu auch Kapitel 11.5.5 der VDE-AR-N 4110/20 (2018)):

  • Der zuletzt übermittelte Netzbetreiberabfragebogen E.7/E.9
  • Aktuelle Schutzprüfprotokolle der Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt und an den Erzeugungseinheiten, inklusive der Ermittlung der Leistungsschaltereigenzeit und der Funktionsprüfung der Überwachungsfunktionen
  • Funktionsprüfung der Hilfsenergieversorgung der Sekundärtechnik der Übergabestation
  • Die Funktionsweise der vom Netzbetreiber vorgegebenen Wirk- und Blindleistungssteuerung, muss mindestens alle vier Jahre überprüft werden, sofern nicht im Rahmen des Netzbetriebes innerhalb dieses Zeitraumes eine Nutzung dieser Funktionalitäten erfolgte. Die Überprüfung der Signalkette erfolgt in Zusammenarbeit mit und auf Anforderung des zuständigen Netzbetreibers. Die Funktionsprüfung der Blindleistungsbereitstellung und Regelungsfunktion erfolgt auf Basis des Netzbetreiberabfragebogens E.7/E.9.
  • Aktuelle Einstellprotokolle der nach VDE-AR-N 4110/4120 (2018) angeschlossenen Erzeugungseinheiten und Komponenten (z.B. EZA-Regler, Kompensationsanlage)

Der FNN-Hinweis können Sie unter dem folgenden Link downloaden:
Prüfung der Einhaltung der elektrischen Anforderungen während der Betriebsphase einer Erzeugungsanlage (Download) – VDE-Shop der Verbandsgeschäftsstelle Frankfurt am Main