Inbetriebsetzungserklärung
Was ist die Inbetriebsetzungserklärung und wer erstellt diese?
Die Inbetriebsetzungserklärung (IBE) ist ein Teil des Nachweisprozesse im Rahmen des Netzanschlusses einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers. Den gesamten Nachweisprozess finden Sie hier.
Im Rahmen der Inbetriebsetzung hat entweder der Anschlussnehmer selbst oder eine von ihm beauftragte qualifizierte Stelle den Nachweis zu erbringen, dass die Erzeugungsanlage auch tatsächlich entsprechend den Vorgaben der entsprechenden VDE-Anwendungsregel und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde.
Was beinhaltet die Inbetriebsetzungserklärung?
Auf Basis von Inbetriebsetzungsprotokollen, die ggf. durch Messprotokolle ergänzt werden, wird durch den Anschlussnehmer die IBE erstellt. Der Inbetriebsetzungserklärung liegt eine vollständige Dokumentation der Inbetriebsetzung sowie der errichteten Erzeugungsanlage zugrunde. Die Inbetriebsetzungserklärung bildet zusammen mit dem Anlagenzertifikat die Grundlage für die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage. Hiermit wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers erfüllt. Der Nachweisprozess wird durch die Konformitätserklärung abgeschlossen. Anschließend kann die endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden.
Welche Dokumente benötigt man für die Inbetriebsetzungserklärung?
